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Mittlerweile sind rund 50 % aller Eigenerklärungen an die Stadt zurück gesendet worden. Alle Bürgerinnen und Bürger, die Ihren Erhebungsbogen noch nicht abgegeben haben werden gebeten, die Daten auf dem Erhebungsbogen zu überprüfen und diesen zeitnah an die Stadt Gelnhausen zurückzusenden oder im Rathaus in Gelnhausen, Obermarkt 7, abzugeben.
Wer als Eigentümerin oder Eigentümer noch keinen Erhebungsbogen erhalten hat, wird gebeten, sich an die kostenfreie Hotline 0800 / 8644732 zu wenden.
Die Hotline und Abgabefrist für die Erhebungsbögen wurde bis zum 29. Juni 2012 verlängert. Die Ansprechpersonen der mit der Durchführung beauftragten Fa. UMGIS sind montags bis freitags von 9:00 bis 16:00 Uhr unter der Hotline zu erreichen.
Falls keine Erklärung abgegeben wird, werden die versiegelten Flächen, die Belagsarten und die Abflussverhältnisse entsprechend des Lageplans und des Erhebungsbogens festgesetzt und es wird davon ausgegangen, dass alle errechneten bebauten und befestigten Flächen an den öffentlichen Kanal angeschlossen sind.
Das Bauamt weist nochmals darauf hin, dass durch die gesplittete Abwassergebühr insgesamt keine zusätzliche oder höhere Gebühr erhoben, sondern der erforderliche Gebührenbedarf auf einen Schmutzwasser- und einen Niederschlagswasseranteil getrennt wird. Auch kann die Niederschlagswassergebühr erst nach Auswertung der Eigenerklärungen durch den Magistrat der Stadt Gelnhausen festgesetzt werden.
Schaubild der Schulwege zur Philipp-Reis-Schule