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Rathaus | Gebühren

Änderungen bei der Abfallsatzung

Die Höhe der Abfallgebühren soll nach den geltenden abgabenrechtlichen Bestimmungen (§ 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben, HessKAG, vom 24.03.2013,GVBl. I, S. 134, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) so bemessen sein, dass die Kosten satzungsgemäß gedeckt werden. Daher mussten die Abfallgebühren für die Bio- und für die Restmülltonnen angepasst werden.

Die Grundbesitzabgaben-Änderungsbescheide hierzu ergingen am 10. März 2023.

Aus buchhalterischen Gründen wurden auf den Bescheiden nur Zahlungen bis 19. Januar 2023 sowie Lastschriftzahlungen berücksichtigt. Bürger:innen, die einen Teil der Gebühren nach diesem Zeitpunkt bereits überwiesen haben, müssen nur noch den Differenzbetrag zahlen.

Für Rückfragen steht das Steueramt der Stadtverwaltung Gelnhausen unter der E-Mailadresse steueramt@gelnhausen.de oder den Telefonnummern 06051 830-144, -147, -148 zur Verfügung.