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Digitales Rathaus
Erfolgsfaktor Zusammenarbeit
Seit Mai 2021 arbeiten die Stadt Gelnhausen, die Gemeinde Linsengericht und die Gemeinde Gründau gemeinsam an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Dieses verpflichtet Kommunen dazu, einen Großteil ihrer Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten. Als Stichtag für das Erreichen dieses Ziels haben Bund und Länder den Dezember 2022 festgelegt. Unabhängig davon können alle Verwaltungsleistungen in Gelnhausen, Gründau und Linsengericht, die bereits digital verfügbar sind, auch vor Ort und persönlich in den Rathäusern beantragt werden.
Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten zu können, schlossen sich die drei Kommunen im Frühjahr 2021 im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) zusammen und bündelten so ihre Kompetenzen. Projektleiter Vadim Eidmiller koordiniert die IKZ zur Erfüllung des Online-Zugangsgesetzes und arbeitet dabei eng mit dem Steuerungskomitee zusammen, in dem sich die Bürgermeister, IT-Fachleute und Mitarbeiter:innen aus verschiedenen Fachbereichen der drei beteiligten Kommunalverwaltungen engagieren.
Die flächendeckende Digitalisierung der Verwaltungsleistungen stellt Kommunen bundesweit personell und finanziell vor sehr große Herausforderungen. „In diesem Zusammenhang hat sich die IKZ für uns bewährt. Wir haben bislang kollegial und sehr effektiv zusammengearbeitet“, freuen sich der Initiator der IKZ, Stefan Bechtold (Leiter Zentrale Verwaltung bei der Stadt Gelnhausen), und Projektleiter Vadim Eidmiller. Bereits im August 2021 konnten die ersten Verwaltungsleistungen auch online zur Verfügung gestellt werden. Hierfür boten sich zunächst relevante Leistungen an, die besonders häufig nachgefragt werden, wie beispielsweise die Beantragung von Urkunden und Ausweisen. Im Juni konnten die drei kooperierenden Kommunen schon je 100 Leistungen auch elektronisch anbieten, der Abschlussbericht weist nun über 150 Leistungen je Kommune aus. Unerlässlich für die Online-Bearbeitung ist eine elektronische Bezahlplattform für das sogenannte ePayment, die von den drei Kommunen in diesem Zusammenhang angeschafft wurde.
Die Projektarbeit prägten ein kontinuierlicher Austausch, regelmäßige Treffen und Analysen, Sachstandsberichte an das Projektsteuerungskomitee und den Projektvorstand sowie Infoveranstaltungen für die politischen Gremien der beteiligten Kommunen. Um den Zugang zu Verwaltungsleistungen verschiedener Behörden und föderaler Ebenen zu vereinfachen, sind Bund und Länder dazu verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. Ziel ist es, Verwaltungsleistungen in unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen einfach elektronisch beantragen zu können – ohne aufwändig zwischen verschiedenen Portalen wechseln zu müssen. In Hessen ist dafür aus dem „Hessen-Finder“ nun das hessische Verwaltungsportal geworden (https://verwaltungsportal.hessen.de/ ) Während die eigene Homepage überwiegend die kommunalen Leistungen abbildet, finden sich im hessischen Verwaltungsportal beispielsweise auch die Leistungen des Main-Kinzig-Kreises, des Landes etc.
Die Digitalisierung der Verwaltungen in Deutschland geht 2023 weiter – ebenso für Gelnhausen, Gründau und Linsengericht. Der Bund plant inzwischen das „OZG 2.0“, denn noch können nicht alle der digital angebotenen Leistungen auch vollständig elektronisch abgewickelt werden. So sind bei einigen Verfahren die Reifegrade noch steigerungsfähig. Ehrgeiziges Ziel der Digitalstrategie ist, ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Dann müssten Nutzer:innen keine Nachweise mehr erbringen, weil alle Antragsdaten in der Verwaltung bereits vorliegen würden und mit dem Einverständnis der Nutzer:innen datenschutzkonform in anderen Verwaltungsverfahren wiederverwendet und zwischen Behörden ausgetauscht werden könnten.