Stadtbücherei

Neu: Regionaler Bibliotheksausweis

Statt in jeder teilnehmenden Bibliothek Jahres­gebühren zu bezahlen, steht den Inhaber*innen des Bibliotheksausweises Main-Kinzig das gesamte physische und digitale Angebot der beteiligten Bibliotheken für 30 Euro pro Jahr zur Verfügung (ermäßigt 15 Euro). Neben rund 250.000 Medien und den E-Medien des OnleiheVerbundHessen können darüber hinaus zum Beispiel PressReader (Hanau) und Tigerbooks (Bruchköbel) genutzt werden.

Die größeren Bibliotheken Kulturforum Hanau, Medientreff Rodenbach und die Stadtbibliothek Bruchköbel kooperieren schon länger, nun sind die Stadtbücherei Grimmelshausen Gelnhausen, die Gemeindebücherei Großkrotzenburg und die Stadtbücherei Nidderau hinzugekommen. Bürgermeister Daniel Christian Glöckner bedankte sich bei Büchereileiterin Claudia Beck und ihrem Team für deren Einsatz, das Spektrum der Stadtbücherei kontinuierlich zu erweitern. „Der Stellenwert, den wir dem lebenslangen Lernen, dem Lesen und dem Wissenserwerb einräumen müssen, kann gar nicht hoch genug sein. Eine öffentliche Bibliothek ist kein freiwilliger Luxus, sondern vielmehr ein wichtiger Beitrag zur Daseinsvorsorge. Mit dem Beitritt zu dieser Gemeinschaft erweitern wir den Zugang zu Wissensressourcen und helfen, die Lebensqualität zu steigern. Als Grimmelshausen-Stadt ist das für uns Bedürfnis und Verpflichtung zugleich“, so der Bürgermeister.

Wer bereits Mitglied in der Stadtbücherei Grimmelshausen Gelnhausen ist, kann gegen einen Aufpreis auf den derzeit geltenden Mitgliedsbeitrag in Höhe von fünf Euro jährlich seinen Ausweis in einen Regionalen Bibliotheksausweis umwandeln lassen. Erwachsene Mitglieder der Gelnhäuser Stadtbücherei zahlen derzeit einen Mitgliedsbeitrag von 25 Euro im Jahr, für den regionalen Bibliotheksausweis würden sie dann 30 Euro jährlich (ermäßigt 15 Euro) zahlen. Wer das Angebot nutzen möchte – unabhängig davon, ob er sich ganz neu anmelden möchte oder bereits Mitglied in einer der kooperierenden Bibliotheken ist, meldet sich in einer der beteiligten Bibliotheken an und zahlt dort auch die Jahresgebühr. Für die Erstanmeldung und die Registrierung in weiteren Bibliotheken ist jeweils das Vorlegen des Personalausweises oder des Reisepasses mit einer gültigen Meldebescheinigung erforderlich. Jede der beteiligten Bibliotheken kann die Nutzungsdauer des Regionalen Bibliotheksausweises verlängern.

Bereits vorhandene Bibliotheksausweise können in den regionalen Bibliotheksausweis getauscht werden. Restlaufzeiten werden berücksichtigt. Medien müssen allerdings in der Bibliothek zurückgegeben werden, in der sie ausgeliehen wurden. Ein Leihverkehr ist leider nicht möglich. Die Leihfrist kann ebenfalls nur von der entleihenden Bibliothek verlängert werden. Außerdem gilt die jeweils am Ort des Entleihens gültige Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung.

Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, nur die Bibliothek in einer der Kommunen zu nutzen. Dann bleibt es beim gewohnten Ausweis und den bekannten Konditionen.

Mehr Informationen telefonisch unter der Nummer 06051 830-250.