Bekanntmachung 37/2023

Hundekot beseitigen

Es wurde wiederholt festgestellt, dass die Straßen, Gehwege und die öffentlichen Anlagen, sogar die Kinderspielplätze im Bereich der Stadt Gelnhausen in verstärktem Maße durch Hundekot beschmutzt werden.

Die Hundehalter in der Stadt Gelnhausen werden aufgefordert, zukünftig dafür zu sorgen, dass das Stadtbild nicht mehr durch Hundekot beeinträchtigt wird. Alle Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihrer Hunde unverzüglich zu beseitigen. (§ 7 der Abfallsatzung der Stadt Gelnhausen)

Hierzu stellt die Stadt Gelnhausen Dog-Stationen mit Abfalltüten bereit. Bitte machen Sie hiervon Gebrauch.

Die Ordnungsorgane der Stadt Gelnhausen sind angewiesen, Anzeigen zu erstatten bzw. auch von Bürgern entgegenzunehmen, sobald Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Abfallsatzung bekannt werden. Diese Zuwiderhandlungen können im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit Bußgeld geahndet werden.

Wir gehen jedoch davon aus, dass die Bürger unserer Stadt in ihrem eigenen Interesse für ein sauberes Stadtbild sorgen und die Notdurft ihres Hundes beseitigen und der Abfallbeseitigung zuführen.

Gelnhausen, 16.03.2023

Der Magistrat

der Barbarossastadt Gelnhausen

  - Ordnungsamt -

gez. Glöckner

(Bürgermeister)