Bekanntmachung 50/2023

Florian Demar Nachrücker

Frau Nina Stenzel, Am Geiersberg 1, 63571 Gelnhausen ist mit Ablauf des 31.03.2023 als Vertreterin der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) aus der Stadtver-ordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen durch Verzicht ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Florian Demar, Bachstraße 8, 63571 Gelnhausen-Höchst als Ersatzperson der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) in die Stadtverordnetenversammlung einrückt.

Gegen diese Entscheidung können nach § 27 des Kommunalwahlgesetzes

a) jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes (Barbarossastadt Gelnhausen)

b) der Vertreter, dessen Ausscheiden nach § 26 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 zu prüfen ist

c) die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe dieser Entscheidung Einspruch erheben, wenn sie die Entscheidung über der Feststellunggemäß § 25 des Kommunalwahlgesetzes für erforderlich halten.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter der Barbarossastadt Gelnhausen, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Gelnhausen, 18.04.2023

gez. Metzler, Wahlleiter