Bekanntmachung 69/2023

Briefwahlfristen für die Stichwahl

Stichwahl des Bürgermeisters in

 der Kreis- und Barbarossastadt Gelnhausen  

am 4.6.2023

Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 2.6.2023, 13:00 Uhr beim Einwohnermeldeamt der Stadt Gelnhausen beantragt werden.

Weiterhin ist es möglich, bei plötzlich nachgewiesener Erkrankung Briefwahlunterlagen am Samstag, 3.6.2023 von 10.00 bis 12.00 Uhr, sowie am Sonntag, 4.6.2023 bis 15.00 Uhr zu erhalten.

Das Einwohnermeldeamt befindet sich im Rathaus, Obermarkt 7, EG, Zi. 001.

Die Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 4.6.2023 bis 18.00 Uhr im Rathaus, Obermarkt 7 in Gelnhausen abgegeben werden. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.

Gelnhausen, 30.5.2023

Der Magistrat

der Barbarossastadt Gelnhausen

-Wahlamt-

Bastian Metzler

(Wahlleiter)