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Bekanntmachung 11/2023
Wirtschaftsplan Hallenbad
Wirtschaftsplan 2023
des Zweckverbandes „Hallenschwimmbad Mittleres Kinzigtal“
Der von der Verbandsversammlung am 14.12.2022 beschlossene Festsetzungsbeschluss über den Wirtschaftsplan 2023 enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Aufgrund der §§ 5 und 21 der Verbandssatzung in Verbindung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften, hat die Verbandsversammlung am 14.12.2022 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen:
§ 1
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2023 wird wie folgt festgesetzt:
im Erfolgsplan auf
Erträge 1.550.877,00 €
Aufwendungen 1.550.877,00 €
im Vermögensplan auf
Einnahmen 505.600,00 €
Ausgaben 505.600,00 €
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kontokorrentkredite, die im Wirtschaftsjahr 2023 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0,00 € festgesetzt.
§ 5
Es gilt die von der Verbandsversammlung am 14.12.2022 beschlossene Stellenübersicht.
§ 6
Die Umlagen, die gemäß § 17 der Satzung von den Verbandsmitgliedern zu erheben sind, werden für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt festgesetzt:
Stadt Gelnhausen 465.130,00 €
Gemeinde Gründau 293.550,00 €
Gemeinde Linsengericht 197.197,00 €
Umlagen insgesamt: 955.877,00 €
Gelnhausen, den 14.12.2022 Zweckverband „Hallenschwimmbad
Mittleres Kinzigtal“
Der Verbandsvorstand
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 13.02.2023 bis einschließlich 24.02.2023 während der Dienststunden des Rathauses Gelnhausen, Gebäude Obermarkt 24, Zimmer 404, öffentlich aus.
Gelnhausen, den 01.02.2023 gez. Helfrich
(Verbandsvorsteher)