In Satzungen und Verordnungen werden kommunale Angelegenheiten verbindlich geregelt.
Im Haushaltsplan werden die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben der Kommune für das kommende Jahr - oder im Falle eines Doppelhaushaltes für die kommenden zwei Jahre veranschlagt. Das Zahlenwerk bildet die Handlungsgrundlage für die Verwaltung.