Willkommen im Rathaus!

Besuche in den Fachämtern sind in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per Mail - möglich. Zumal dann bereits im Vorfeld geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Nutzen Sie gerne auch unsere Online-Dienste.

Beteiligungen der Stadt Gelnhausen

Beteiligungen der Stadt Gelnhausen 

Die Kommunen sind auf der Grundlage der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) dazu verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen vorzulegen. Der Bericht dient der Darstellung aller kommunalen Beteiligungen mit ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Mit diesem aktualisierten Beteiligungsbericht präsentiert die Stadt Gelnhausen in kompakter Form umfassende Informationen über die Entwicklung ihres Eigenbetriebes, ihre kommunalen Beteiligungen und der Zweckverbände, in denen sie Mitglied ist. Der vorliegende Bericht soll auf der Grundlage der Jahresabschlüsse der Jahre 2020 und 2021 den Vertreter:innen in den städtischen Gremien, aber auch der interessierten Öffentlichkeit einen Einblick in die Beteiligungswelt der Stadt Gelnhausen geben.

Zur Information der Bürger:innen wird dieser Bericht hier zur Kenntnisnahme und zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.