- Tourismus
- Rathaus & Politik
- Leben & Wohnen
- Freizeit & Kultur
- Wirtschaft, Handel & Gewerbe
Magistrat
Der Magistrat
Der Magistrat (lat. magistratus Behörde) ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung; in einer Gemeinde ohne Stadtrechte nennt sich dieses Organ Gemeindevorstand.
Der Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen setzt sich in der Legislaturperiode 2026 - 2031 aus dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat (im Fall von Gelnhausen ist das ein ehrenamtlicher Erster Stadtrat) und derzeit weiteren 13 Fraktionsvertretern paritätisch zusammen. Die Aufgabe des Magistrats ist es, die Geschäfte der Verwaltung abzuwickeln. Der Erste Stadtrat ist gleichzeitig offizieller Vertreter des Bürgermeisters. Er wird in der Regel als allgemeiner Vertreter nur tätig, wenn der Bürgermeister verhindert ist. Die übrigen Stadträtinnen und Stadträte sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Erste Stadtrat verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Magistrat selbst. Das Gremium tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
Nach der Kommunalwahl werden die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Dabei bleibt der Magistrat jeweils solange im Amt, bis der neue Magistrat eingeführt, ernannt und vereidigt wurde.
(Stand 30. April 2026)
| CDU | SPD | Grüne | BG | LBGN |
| Volker Rode (Erster Stadtrat) | Günter Kauder | Sophie Abend | Magdalena Kohlruss | Daniel Christian Glöckner |
| Markus Krämer | Markus Kolb | Rosemarie Pfeiffer | Frank Rompel | voraussichtlich ab 28.05.2026 besetzt |
| Thomas Rehbein | Susanne Turlach | |||
| Nicole Sperfeldt | Reinhard Werner |
Kontakt
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.
