Willkommen im Rathaus!

Besuche in den Fachämtern sind in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per Mail - möglich. Zumal dann bereits im Vorfeld geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Nutzen Sie gerne auch unsere Online-Dienste.

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

Info: Wenn Sie oben klicken, werden Sie automatisch zum Geoportal Hessen weitergeleitet. Nach der Bestätigung der Nutzungsbedingungen, geben Sie bitte oben rechts im Suchfeld die gewünschte Adresse des Grundstücks ein, für das Sie den Richtwert ermitteln möchten. Dann öffnet sich die entprechende Karte mit den aktuellen Bodenrichtwerten.

Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den  Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand  (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, beispielsweise

  • Wohnbauflächen
  • gemischte Bauflächen
  • gewerbliche Bauflächen
  • landwirtschaftliche Flächen

Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung mindestens alle zwei Jahre ermittelt und beschlossen.

Bitte beachten Sie:
Die Stadtverwaltung Gelnhausen ist nicht befugt, schriftliche Bodenrichtwertauskünfte zu erteilen.

Links

Kontakt im Rathaus

Keine Abteilungen gefunden.