Unbedenklichkeitsbescheinigung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Stadtkasse ist zuständig für die Ausstellung der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung. In der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Gelnhausen bestehen, wie zum Beispiel rückständige Gewerbesteuer oder Grundbesitzabgaben. Unbedenklichkeitsbescheinigungen werden insbesondere zur Vorlage bei anderen Behörden zur Erlangung von Konzessionen und Fahrerlaubnissen oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.


Zuständige Abteilungen