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Führerschein und Fahrzeug
Führerschein und Fahrzeug
Die Zulassung von Fahrzeugen fällt in die Zuständigkeit des Landkreises. Die Zulassungsbehörde des Main-Kinzig-Kreises besteht aus den Zulassungsstellen Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern. Dienstleistungen wie Neuzulassungen, Umschreibungen, Wiederzulassungen, Kurzzeitkennzeichen etc. - all das könen Sie nur in der Zulassungsstelle des Kreises erledigen. Dort befindet sich auch die Führerscheinstelle, in der Sie alle Fragen rund um Ihre Fahrerlaubnis klären können.
Führerschein umtauschen

Sie als in Gelnhausen wohnhafter Bürger/in können Ihr altes Führerscheinmodell auch bei der Stadt Gelnhausen (Einwohnermeldeamt/Passamt, Erdgeschoss) oder im Stadtteilbüro Hailer-Meerholz in einen neuen Kartenführerschein (EU-Führerschein) umtauschen. Basis für die Umtauschaktion bildet die Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/126/EG, die einen Umtausch alter Führerscheine bis spätestens 19.01.2033 zwingend vorschreibt. Die „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)“ ist um die Anlage 8e erweitert worden und bereits in Kraft getreten. Der Umtausch ist kostenpflichtig. Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Nutzlicher Link:
Achtung:
Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.
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