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Standesamt
Hochzeiten, Geburten & Sterbefälle
Das Standesamt begleitet Menschen durch ihr ganzes Leben. Hier werden Geburten registriert, Ehen geschlossen und auch Sterbeurkunden ausgestellt. Aber auch dazwischen gibt es noch jede Menge Dienstleistungen rund um die Beurkundung von sogenannten „Personenstandsfällen". Maßgebend für die Eintragung in die Geburts-, Heirats- und Sterbebücher ist immer der tatsächliche „Ort des Geschehens“. Die Angaben der Personenstandsbücher geben den rechtsverbindlichen, aktuellen Stand wieder. Dafür ist es erforderlich, amtliche Nachweise vorzulegen, deren Beschaffung oft mühsam ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes Gelnhausen helfen Ihnen, ans Ziel zu kommen. Zu ihren Aufgabengebieten gehören unter anderem die Beurkundung von Sterbefällen, die Anmeldung und Beurkundung von Eheschließungen und Lebenspartnerschaften, das Ausstellen von Geburts-, Ehe und Sterbeurkunden, die Wiederannahme eines früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe, das Beurkunden von Vater- und Mutterschaftsanerkennungen, die Beurkundung von Namenserteilungen, die nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, Namenserklärungen nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz, Nachbeurkundungen von Personenstandsfällen, die im Ausland erfolgt sind (Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle) und Erklärungen zur Namensangleichung.
Sterbefälle
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden. Unsere Mitarbeiter*innen stehen Ihnen zur Seite.
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Urkunden online
Folgende Urkunden können Sie schnell und bequem von zu Hause aus oder von unterwegs auch online übers Standesamt-Portal und eine sichere Leitung bestellen:
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsdauer kann - je nach Aufkommen - bis zu drei Wochen betragen (ohne Versanddauer).
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