Bitte Termine vereinbaren

Persönliche Vorsprachen im Standesamt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an standesamt@gelnhausen.de oder telefonisch an die Sachbearbeiter:innen oder die Infothek unter 06051 830-0.

Sterbefälle - Standesamt

Sterbefall

BITTE BEACHTEN SIE: Das Standesamt in der Stadtverwaltung Gelnhausen kann ab sofort bis zum 23. September 2022 aus personellen Gründen nur einen eingeschränkten Service anbieten und ist nur für die Abgabe von Unterlagen zu Sterbefällen und Geburten geöffnet. Die Anforderung von Urkunden ist in dieser Zeit nur online über diese Homepage möglich. Anfragen zu Einbürgerungen können erst wieder ab dem 26. September 2022 bearbeitet werden.

Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden. und zwar dem Standesamt der Gemeinde, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde. Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, wird ebenfalls eine Sterbeurkunde benötigt.

Online-Service

Folgende Leistungen können Sie schnell und bequem von zu Hause aus oder von unterwegs auch online übers Online-Portal und eine sichere Leitung nutzen:

Kontakt

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Friedhöfe und Bestattungen

Die Stadt Gelnhausen bietet unterschiedliche Grabarten auf ihren Friedhöfen in allen Stadtteilen sowie im Friedwald an. Ausführliche Informationen erhalten Sie in unserem Friedhofswegweiser, den Ihnen die Friedhofsverwaltung gerne auf Wunsch per Post zusendet. Als kompetente Ansprechpartnerin steht Ihnen in der Stadtverwaltung Claudia Hemmer, Tel. 06051/830-304, E-Mail: c.hemmer@gelnhausen.de, zur Seite.

Corona-Hinweis:
Grundsätzlich ist es wieder möglich, unter Auflagen die Trauerhallen auf den Friedhöfen der Stadt Gelnhausen für Trauerfeiern zu nutzen. Die Teilnehmerzahl ist aber, aufgrund der einzuhaltenden Mindestabstände, begrenzt. Für die unterschiedlich großen rauerhallen in den Stadtteilen gelten unterschiedliche Teilnehmerbeschränkungen. Eine Liste mit allen Informationen kann unten heruntergeladen werden:


  • Friedhof Gelnhausen-Mitte

    Friedhof Gelnhausen Mitte
    Barbarossastr. / Alte Leipziger Straße
    63571 Gelnhausen

  • Friedhof Höchst

    Friedhof Höchst
    Tränkstube
    63571 Gelnhausen-Höchst

  • Friedhof Roth

    Friedhof Roth
    Am Friedhof 2
    63571 Gelnhausen-Roth

  • Alter Friedhof Hailer

    Alter Friedhof Hailer
    Bodenbenderstr.
    63571 Gelnhausen-Hailer

  • Alter Friedhof Meerholz

    Alter Friedhof Meerholz
    Hanauer Landstr.
    63571 Gelnhausen-Meerholz

  • Waldfriedhof Hailer/Meerholz (mit wöchentlichem Fahrdienst)

    Waldfriedhof Hailer/Meerholz
    Im Lünig
    63571 Gelnhausen-Hailer/Meerholz

    Die Barbarossastadt Gelnhausen bietet einmal in der Woche, immer am Freitag, einen Fahrdienst zum Waldfriedhof Hailer/Meerholz an. Der Bus fährt vom
    1. Oktober bis 30. April (Winterzeit) ab 15 Uhr und vom
    1. Mai bis 30. September (Sommerzeit) ab 16 Uhr.
    Hinfahrt:
    Erste Haltestelle :        Hailer – Bushaltestelle Aral
    und anschließend werden im Minutentakt nachfolgende Haltestellen angefahren:
    Zweite Haltestelle:     Hailer - Parkplatz Sängerheim
    Dritte Haltestelle:       Hailer – Bushaltestelle Post
    Vierte Haltestelle:      Meerholz Bushaltestelle Am Schloss
    Fünfte Haltestelle:      Meerholz Bushaltestelle Raiffeisenbank
    Sechste Haltestelle:    Meerholz Bushaltestelle Am Viadukt / Ecke Mittlauer Weg
    Siebte Haltestelle:      Meerholz Rhönstrasse
                                                                          ---> Waldfriedhof.

    Die Rückfahrt erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
    Ein Aufenthalt auf dem Waldfriedhof von 30 Minuten ist vorgesehen, danach erfolgt die Rückfahrt zu allen Abholstellen. Der Fahrpreis beträgt 1 Euro.
    Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter 06051/830-304 zur Verfügung.

  • Friedwald Gelnhausen

    Friedwald Gelnhausen
    Neue Straße / Sandweg
    Parkplatz Anfahrt Keltenweg
    63571 Gelnhausen

    Der rund 50 Hektar große FriedWald Gelnhausen erstreckt sich über zwei räumlich voneinander getrennte Areale: das Areal „Gelnhausen-Hailer“ gegenüber dem gleichnamigen Waldfriedhof und das Areal „Gelnhausen-Dreieckstein“ unweit von Lützelhausen. Letzteres ist eine Erweiterung des seit November 2007 bestehenden FriedWald. Das Areal „Gelnhausen-Hailer“ steht mittlerweile nur noch für Bestattungen an bereits gewählten Bäumen zur Verfügung. Die Barbarossastadt Gelnhausen ist Träger des Bestattungswaldes. Betreut wird der Wald durch die Förster des Forstamts Hanau-Wolfgang von Hessen Forst. In der Region engagiert sich die Vogelschutzgruppe Meerholz-Hailer e.V. für den Natur- und Vogelschutz.

  • Evangelischer Friedhof Haitz

    Evangelischer Friedhof Haitz
    An den Fischeräckern
    63571 Gelnhausen-Haitz

Grabarten auf den Friedhöfen der Stadt Gelnhausen

  • Reihengrabstätten

    Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen. Sie werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhefrist des Verstorbenen zugeteilt. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte oder eine Verlängerung ist für die Zeit von längstens fünf Jahren möglich.

  • Wahlgrabstätten

    Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbeisetzungen, für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen wird. Eine Wahlgrabstätte kann erst im Todesfall erworben werden. Wünsche des Erwerbers bezüglich der Lage der Wahlgrabstätte werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Stadt Gelnhausen bietet ein- und zweistellige Wahlgrabstätten an. In einstelligen Wahlgrabstätten sind eine Erd- und eine Urnenbeisetzung möglich, in zweistelligen Wahlgrabstätten zwei Erdbestattungen sowie bis zu vier Urnenbeisetzungen. Nach Ablauf der Ruhefrist einer Leiche kann in der betreffenden Grabstelle eine weitere Beisetzung erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wieder erworben wurde.

  • Urnengrabstätten

    Urnengrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit verliehen wird. Aschen dürfen beigesetzt werden in:
    a) Urnenwahlgrabstätten (bis zu vier Urnen)
    b) Urnendoppelgrabstätten (bis zu zwei Urnen)
    c) Doppelwahlgrabstätten (bis zu vier Urnen)
    d) Einzelwahlgrabstätten (eine Urne)
    e) Anonymes Urnenreihengrabfeld (eine Urne)
    f) Urnenwand (bis zu zwei Urnen)
    g) Urnenrasengrabstätten (eine oder zwei Urnen)
    In Urnenwahlgrabstätten, Urnendoppelgrabstätten, Urnenrasengrabstätten, in einem Feld für anonyme Urnenbeisetzungen und in Grabstätten für Erdbestattungen können Aschenurnen nur unterirdisch beigesetzt werden.

  • Urnenwände

    Die Urnenkammern in den Urnenwänden dienen der Aufnahme von zwei Urnen. Die Ruhefrist ist bei jeder Aufnahme einer Urne zu wahren. Dabei dürfen keine verrottbaren bzw. zersetzbaren Urnenbehältnisse verwendet werden. Die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb einer Urnenkammer ist einmal möglich. Nach Ablauf der Ruhefrist werden die Aschenreste und ihre Behältnisse in einer Gemeinschaftsgrabstelle dem Erdboden einverleibt.

  • Urnenrasengrabfeld

    Die Urnenrasengrabstätten werden für eine oder für zwei Urnenbestattungen angelegt. Die Pflege und das Mähen des Rasens werden für die Dauer der Ruhezeit von Beauftragten des Friedhofträgers durchgeführt. Die Kenntlichmachung der Grabstätten erfolgt durch Namenstafeln. Das Ablegen von Grabschmuck sowie das Abstellen von Grableuchen sind auf den Grabstellen nicht erlaubt.

  • Feld für anonyme Beisetzungen

    Bei der Beisetzung einer Aschenurne in einem Feld für anonyme Bestattungen wird die Beisetzungsstelle nicht besonders kenntlich gemacht oder als Einzelgrabstelle ausgewiesen. Ein besonderer Hinweis auf den Beigesetzten durch Grabkreuz, Namensschilder oder Gedenktafel ist nicht möglich. Mit Zustimmung der Angehörigen ist die Beisetzung mehrerer Urnen in einem Grab möglich.

  • Bestattungen von Sternenkindern

    Bestattung von Fehl- und Totgeburten: Auf dem Friedhof in Gelnhausen-Mitte hält die Stadt Gelnhausen ein zentrales Feld für die Bestattung von totgeborenen Kindern, welche vor Ablauf des sechsten Schwangerschaftsmonats geboren worden sind, und Föten vor.
    Hier stehen zwei verschiedene Bestattungsarten zur Verfügung:

    a) Individuelle Bestattung für die Beisetzung eines Kindes (Kosten tragen die Eltern)
    b) Gemeinschaftliche Bestattung für die Beisetzung von bis zu fünf Kindern (Kosten hierfür teilen sich Stadt und Krankenhaus)

    Die Pflege, Unterhaltung und sonstige Bewirtschaftung der Anlage und das Abräumen des Blumenschmuckes an dem zentralen Gedenkstein erfolgt durch die Stadt Gelnhausen.

Satzungen und Gebührenordnungen

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