Willkommen im Rathaus!

Besuche in den Fachämtern sind in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per Mail - möglich. Zumal dann bereits im Vorfeld geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Nutzen Sie gerne auch unsere Online-Dienste.

Gewerbeamt

Gewerbeamt

Am Gewerbeamt führt kein Weg vorbei, wenn man in Deutschland selbstständig arbeiten möchte – egal ob in Teilzeit oder hauptberuflich. Gewerbliche Gründerinnen und Gründer müssen ihr Vorhaben beim Gewerbeamt der Kommune, in der der Betrieb eröffnet wird, anmelden. Das Gewerbeamt ist in Gelnhausen dem Ordnungsamt, also dem Fachbereich "Öffentliche Ordnung" angegliedert.

Unten stehend finden Sie  unsere Formulare, um Ihr Gewerbe an-, ab- oder umzumelden. Ganz wichtig: Beachten Sie bitte die jeweils angehängten Hinweise. Leider können Sie die Formulare (noch) nicht digital ausfüllen.

Formulare

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