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Kläranlage/Abwasserverband
Der Abwasserverband
Als kommunales Abwasser wird das Schmutzwasser aus Haushalten und in die Kanalisation abfließendes Niederschlagswasser oder sonstiges Abwasser aus Gewerbe- oder Industrieanlagen bezeichnet.
Zur Beseitigung der kommunalen Abwässer sind grundsätzlich die Städte und Gemeinden verpflichtet, in denen das Abwasser anfällt. Bestandteil dieser Verpflichtung ist auch eine regelmäßige Kontrolle eines ordnungsgemäßen Betriebs und Unterhaltung dieser Anlagen. Die Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen werden im Rahmen der Eigenkontrolle durch den Betreiber überwacht.
Das häusliche Abwasser von rund 99 Prozent der hessischen Bevölkerung wird in kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen (Kläranlagen) mechanisch-biologisch behandelt. Bei den noch nicht an kommunale mechanisch-biologische Kläranlagen angeschlossenen Einwohnern handelt es sich im Wesentlichen um Anwesen in sehr kleinen Gemeinden oder Gemeindeteilen oder um Einzelanwesen im ländlichen Raum. Die Abwässer dieser Einwohner werden oftmals über private Kleinkläranlagen entsorgt.
Nicht selten schließen sich mehrere Kommunen in Abwasserverbänden zusammen, da die gemeinsame Abwasserbehandlung die Kosten für die einzelnen Kommunen verringert. Abwasserverbände sind in der Regel Körperschaften des öffentlichen Rechts. Das Abwasser aus der Stadt Gelnhausen wird über die Kläranlagen in Gründau-Lieblos und in Hasselroth-Niedermittlau (Abwässer der Stadtteile Hailer und Meerholz) gereinigt. Die Anlage in Lieblos betreibt der Abwasserverband Gelnhausen, dem die Gemeinden Gründau und Linsengericht sowie die Stadt Gelnhausen angehören.
Nützliche Links
Kontakt
Abwasserverband Gelnhausen KdöR
Kläranlage Lieblos
Rudolf-Walter-Straße 10
Post-/Rechnungsadresse:
Obermarkt 7
Betriebsleiter Kai Geiger
Montag Von 07:00 bis 16:00 Uhr
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