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Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.gelnhausen.de veröffentlichte Website. Dabei handelt es sich um die Homepage der Stadtverwaltung Gelnhausen. Die Erklärung gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot der Stadtverwaltung Gelnhausen, nicht aber für verlinkte Angebote und Dienste.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 12. Januar 2022 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dokumente
- Videos
- Audios/Audio-Streams
- Inhalte in Leichter Sprache
- Teilweise Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
- Informationen in Deutscher Gebärdensprache
Es existiert aber ein gut sichtbarer Verweis zum Gebärdentelefon der bundesweiten Servicenummer 115. Der Service greift unter anderem auf das Verwaltungsportal Hessen zu, in dem die Leistungen und Servicenummern der Stadt Gelnhausen erfasst sind.
Geplante Maßnahmen
- Inhalte in Leichter Sprache; teilweise Verfügbarkeit ab März 2022 geplant
- Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Objekte werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Sukzessive Anpassung der PDF-Dateien, vor allem der Satzungen und Merkblätter
- Anpassung von Kontrasten - wo mit dem corporate design vereinbar
Kontakt
Bei Fragen oder Vorschlägen zum Thema Barrierefreiheit unserer Homepage nutzen Sie bitte unser Kontaktformular. Gerne können Sie sich auch an die Website-Redaktion unter der Telefonnummer 06051 830-252 oder E-Mail e.weigelt@gelnhausen.de wenden - oder unseren Behindertenbeauftragten Walter Triebel unter der Telefonnummer 06051 471433, w.triebel@gelnhausen.de.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit(at)rpgi.hessen.de