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Besuche in den Fachämtern sind in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per Mail - möglich. Zumal dann bereits im Vorfeld geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Nutzen Sie gerne auch unsere Online-Dienste.

Bekanntmachungen | Gelnhausen 

Amtliche Bekanntmachungen

Das Stadtwappen Gelnhausens. Schwarzer Adler auf gelbem Grund. Die Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Stadt Gelnhausen gestattet.

Amtliche Bekanntmachungen sind offizielle Mitteilungen, deren Inhalt bekanntgemacht werden muss. Diese Mitteilungen müssen veröffentlicht werden, das schreibt das Gesetz entsprechend vor. Das Gesetz schreibt auch vor, in welchen Medien die amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht werden müssen und welche Fristen einzuhalten sind. Klassische amtliche Bekanntmachungen sind Einladungen zu Sitzungen politischer Gremien, zu Wahlen, Festen, Feiern, Verkaufsoffenen Sonntagen, Festsetzungen, Anordnungen, die Veröffentlichung von Satzungen, die Offenlegung von Bebauungsplänen, Veränderungen innerhalb der  städtischen Gremien etc.

Die an dieser Stelle veröffentlichten Bekanntmachungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Gelnhausen werden vorschriftsmäßig in der Tageszeitung bekannt gemacht. Termine für politische Sitzungen etc. können darüber hinaus über das Rats- und Bürgerinformationssystem online abgerufen werden.

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