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Rückgabe kleiner Waffenschein
Rückgabeprämie für Kleinen Waffenschein
Als Folge des Anschlages in Hanau vom 19. Februar 2020 hat der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises in seiner Sitzung am 25. September 2020 ein umfangreiches Maßnahmenpaket rund um die Themen „Waffenrecht und Amokprävention“ beschlossen und den Kreisausschuss mit der Prüfung und Umsetzung beauftragt.
Als eine der ersten Maßnahmen startete die Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises die Kampagne „Rückgabe Kleiner Waffenschein“.
In dieser auf zunächst ein Jahr angelegten Aktion können Besitzer von Kleinen Waffenscheinen – sofern sie vor dem 1. Oktober 2020 erstmals erteilt wurden – diese zurückgeben. Hierfür zahlt der Landkreis eine einmalige Rückgabeprämie in Höhe von 50 €.
Besitzer von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen mit PTB-Zeichen im Kreis sind nach Rückgabe des Kleinen Waffenscheins nicht mehr berechtigt, diese in der Öffentlichkeit zu führen.
Verwaltungsgebühren im Rahmen der Regelüberprüfung fallen nach Rückgabe ebenfalls nicht mehr an.
Fragen können zentral per E-Mail an kleinerwaffenschein@mkk.de gerichtet werden.
Formular zum Download
Kontakt
Kreisordnungsamt Waffenwesen
Besucheradresse:
Im Niedernfeld