Reisepass

Willkommen im Rathaus!

Besuche in den Fachämtern sind in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per Mail - möglich. Zumal dann bereits im Vorfeld geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Nutzen Sie gerne auch unsere Online-Dienste.

Passamt

Passamt

BITTE BEACHTEN: Für alle Angelegenheiten, die Sie im Einwohnermeldeamt/Passamt erledigen möchten, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine können Sie online vereinbaren - auch für das Stadtteilbüro Hailer (bitte in der Anwendung den entsprechenden Standort auswählen). Ein Verweisfeld zum Anklicken mit Direktlink folgt im nächsten Absatz. Da die Mitarbeiter*innen während der Sprechzeiten keine Telefonanrufe entgegennehmen können, empfiehlt sich eine Online-Anmeldung. Das Einwohnermeldeamt/Passamt ist auch per E-Mail unter einwohnermeldeamt@gelnhausen.de erreichbar. Hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer, die Mitarbeiter*innen rufen Sie zwecks Terminvereinbarung zurück. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die Infothek unter 06051 830-0.

Die Stadt Gelnhausen ist eine Behörde, die Ausweise und Urkunden ausstellen und beispielsweise Kopien beglaubigen kann. Bitte achten Sie bei der Antragstellung für Ausweis- und Passdokumente auf das Vorliegen der entsprechenden Unterlagen. Nur dann kann eine zügige Antragstellung erfolgen. Sofern Sie eine Auslandsreise planen, empfehlen wir dringend, sich vor Antragstellung über die Einreisebestimmungen im Reiseland zu informieren. Dies ist über die Homepage des Auswärtigen Amtes oder bei Ihrem Reiseveranstalter möglich. Hier erfahren Sie auch, welche Reisedokumente benötigt werden. Besondere Vorschriften gelten bei Kreuzfahrten, informieren Sie sich hier bei Ihrem Reiseveranstalter.

BITTE BEACHTEN: Bei Personen unter 16 Jahren müssen bei der Antragstellung die Kinder/Jugendlichen, für die ein Ausweis beantragt werden soll, und mindestens ein Erziehungsberechtigter persönlich anwesend sein. Der nicht anwesende andere Erziehungsberechtigte muss sein Einverständnis zur Ausstellung eines Personalausweises schriftlich erklären.

Bei Abholung: Bringen Sie den alten Personalausweis/Reisepass/Kinderreisepass mit. Bei der Abholung durch eine andere Person als den Antragsteller wird eine besondere schriftliche Vollmacht benötigt.
Im Zweifel wenden Sie sich gerne vorab telefonisch an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Bei der Antragstellung werden benötigt:

  • Aktuelles biometrisches Passbild
  • Person, für die der Ausweis beantragt wird
  • alter Personalausweis bzw. Kinderreisepass
  • Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
    (bei Geburten oder Eheschließungen im Ausland: eine internationale Personenstandsurkunde oder eine von einem amtlich anerkannten Übersetzer in die deutsche Sprache übersetzte Urkunde)
  • Ggf. Bescheinigung über Namensänderung
  • Ggf. Nachweis zur deutschen Staatsangehörigkeit (Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Staatsangehörigkeitsausweis)

Online-Dienste

Folgende Dokumente können Sie schnell und bequem von zu Hause aus oder von unterwegs auch online über unser digitales Rathaus-Portal  und eine sichere Leitung bestellen:

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