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Magistrat

Der Magistrat

Der Magistrat (lat. magistratus Behörde) ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung; in einer Gemeinde ohne Stadtrechte nennt sich dieses Organ Gemeindevorstand.

Der Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen setzt sich in der Legislaturperiode 2021 - 2026 aus dem Bürgermeister, dem Ersten Stadtrat (im Fall von Gelnhausen ist das ein ehrenamtlicher Erster Stadtrat) und derzeit weiteren 12 Fraktionsvertretern paritätisch zusammen. Die Aufgabe des  Magistrats ist es, die Geschäfte der Verwaltung abzuwickeln. Der Erste Stadtrat ist gleichzeitig offizieller Vertreter des Bürgermeisters. Er wird in der Regel als allgemeiner Vertreter nur tätig, wenn der Bürgermeister verhindert ist. Die übrigen  Stadträtinnen und Stadträte sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Erste Stadtrat verhindert ist. Die Reihenfolge bestimmt der Magistrat selbst. Das Gremium tagt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Nach der Kommunalwahl werden die ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Dabei bleibt der Magistrat jeweils solange im Amt, bis der neue Magistrat eingeführt, ernannt und vereidigt wurde.


(Stand September 2023)

CDU
SPD
Grüne
BG
FDP
GN+
Elfriede GüntherMarkus Kolb
Clara vom EndtBodo Delhey
Georg Kaffl
Aurelia Naumann
Christian Letmathe
Walter Nix
Cristina Oliva
Walter Schneider

Volker Rode
(Erster Stadtrat)
Reinhard Werner
Bernd Wietzorek



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