Ehemalige Synagoge

Regionaler Bibliotheksausweis

Ein Ausweis - sieben Bibliotheken

Noch mehr Auswahl für die Mitglieder: Die Stadt- und Gemeindebibliotheken Bruchköbel, Gelnhausen, Großkrotzenburg, Hanau, Nidderau, Rodenbach und Erlensee  kooperieren künftig und bieten  ihren Mitgliedern gegen einen geringen Aufpreis einen regionalen Bibliotheksausweis an, der in allen sieben Bibliotheken – analog und digital - gültig ist.

Statt in jeder teilnehmenden Bibliothek Jahres­gebühren zu bezahlen, steht den Inhaber*innen des Bibliotheksausweises Main-Kinzig das gesamte physische und digitale Angebot der beteiligten Bibliotheken für 30 Euro pro Jahr zur Verfügung (ermäßigt 15 Euro). Neben rund 250.000 Medien und den E-Medien des OnleiheVerbundHessen können darüber hinaus zum Beispiel PressReader (Hanau) und Tigerbooks (Bruchköbel) genutzt werden.

Wer bereits Mitglied in der Stadtbücherei Grimmelshausen Gelnhausen ist, kann gegen einen Aufpreis auf den derzeit geltenden Mitgliedsbeitrag in Höhe von fünf Euro jährlich seinen Ausweis in einen Regionalen Bibliotheksausweis umwandeln lassen. Erwachsene Mitglieder der Gelnhäuser Stadtbücherei zahlen derzeit einen Mitgliedsbeitrag von 25 Euro im Jahr, für den regionalen Bibliotheksausweis würden sie dann 30 Euro jährlich (ermäßigt 15 Euro) zahlen. Wer das Angebot nutzen möchte – unabhängig davon, ob er sich ganz neu anmelden möchte oder bereits Mitglied in einer der kooperierenden Bibliotheken ist, meldet sich in einer der beteiligten Bibliotheken an und zahlt dort auch die Jahresgebühr. Für die Erstanmeldung und die Registrierung in weiteren Bibliotheken ist jeweils das Vorlegen des Personalausweises oder des Reisepasses mit einer gültigen Meldebescheinigung erforderlich. Jede der beteiligten Bibliotheken kann die Nutzungsdauer des Regionalen Bibliotheksausweises verlängern.

Bereits vorhandene Bibliotheksausweise können in den regionalen Bibliotheksausweis getauscht werden. Restlaufzeiten werden berücksichtigt. Medien müssen allerdings in der Bibliothek zurückgegeben werden, in der sie ausgeliehen wurden. Ein Leihverkehr ist leider nicht möglich. Die Leihfrist kann ebenfalls nur von der entleihenden Bibliothek verlängert werden. Außerdem gilt die jeweils am Ort des Entleihens gültige Benutzungs-, Gebühren- und Hausordnung.

Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, nur die Bibliothek in einer der Kommunen zu nutzen. Dann bleibt es beim gewohnten Ausweis und den bekannten Konditionen.

Anmeldeformular

Zum Herunterladen:

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.