Bitte Termine vereinbaren

ACHTUNG: Am Donnerstag, 17. Oktober, ist das Standesamt wegen einer Fortbildungsmaßnahme nicht zu erreichen. Bitte wenden Sie sich an die 06051 830-0


Persönliche Vorsprachen im Standesamt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an standesamt@gelnhausen.de oder telefonisch an die Sachbearbeiter:innen oder die Infothek unter 06051 830-0.

Geburten 

Geburten

Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis. Dennoch sind etliche Formalitäten zu erledigen, bei denen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes gerne behilflich sind. Auf dieser Seite können Sie Informationsblätter herunterladen, die einen Überblick darüber geben, was Sie bereits vor der Geburt erledigen können und welche weiteren Möglichkeiten nach der Geburt in Zusammenarbeit mit dem Standesamt bestehen. Dies betrifft sowohl Geburten in den Main-Kinzig-Kliniken als auch die Beurkundung der im Stadtgebiet erfolgten Hausgeburten.

Neuer Service:

Geburtsanzeige online (für Neugeborene)

Bitte nutzen Sie untenstehenden Link Geburtsanzeige online nur, wenn das Kind bereits geboren wurde, Sie noch keine Geburtsurkunde erhalten haben, und es sich ausschließlich um deutsche Unterlagen handelt. Alle ausländischen Urkunden und Dokumente müssen im Original bei uns vorgelegt werden und können entweder nach Terminvereinbarung eingereicht, oder per Post im Original zugesendet werden.

Informationen zum Herunterladen


Was sonst noch relevant für Sie sein könnte:

Keine Leistungen gefunden.

Bitte beachten Sie:

Abweichend von den Gebühren, die das Land Hessen für die Ausstellung von Geburtsurkunden erhebt, gibt es bei der Stadt Gelnhausen eine eigene Satzung über die Verwaltungsgebühren für Personenstandsurkunden. Sie beinhaltet folgende Gebühren:

  • Geburtsurkunde (erstes Exemplar): 20 Euro
  • bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar: 10 Euro
  • Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung: kostenfrei

Urkunden online

Kontakt

Die Anmeldung der Neugeborenen wird nach Buchstaben sortiert. Es gilt der Anfangsbuchstabe des Familiennamens der Mutter. Wir freuen uns, wenn Sie die entsprechende Mitarbeiterin direkt kontaktieren. Gerne stehen Ihnen aber ansonsten beide Fachkräfte als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

 A - K

Keine Mitarbeitende gefunden.

L- Z

Keine Mitarbeitende gefunden.