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Geburten
Geburten
Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis. Dennoch sind etliche Formalitäten zu erledigen, bei denen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes gerne behilflich sind. Auf dieser Seite können Sie Informationsblätter herunterladen, die einen Überblick darüber geben, was Sie bereits vor der Geburt erledigen können und welche weiteren Möglichkeiten nach der Geburt in Zusammenarbeit mit dem Standesamt bestehen. Dies betrifft sowohl Geburten in den Main-Kinzig-Kliniken als auch die Beurkundung der im Stadtgebiet erfolgten Hausgeburten.
Neuer Service ab 6. Januar 2025:
- Eltern können ab diesem Datum im Vorgang „Geburtsanzeige für Neugeborene“ (siehe unten) die gewünschten zusätzlichen Urkunden direkt vorab bezahlen und nach wie vor die erforderlichen Unterlagen zur Beurkundung der Geburt hochladen.
- Neu ist auch, dass die Online-Geburtsanzeige ab diesem Datum auch für ausländische Unterlagen genutzt werden kann. Die ausländischen Dokumente müssen aber zusätzlich im Original eingereicht werden. Dafür ist eine entsprechende Terminvereinbarung nötig. Terminanfragen unter standesamt@gelnhausen.de
Geburtsanzeige online (für Neugeborene)
Bitte nutzen Sie untenstehenden Link Geburtsanzeige online nur, wenn das Kind bereits geboren wurde und Sie noch keine Geburtsurkunde erhalten haben. Alle ausländischen Urkunden und Dokumente müssen zusätzlich im Original bei uns vorgelegt werden und können nach Terminvereinbarung eingereicht werden.
Informationen zum Herunterladen
Bitte beachten Sie:
Abweichend von den Gebühren, die das Land Hessen für die Ausstellung von Geburtsurkunden erhebt, gibt es bei der Stadt Gelnhausen eine eigene Satzung über die Verwaltungsgebühren für Personenstandsurkunden. Sie beinhaltet folgende Gebühren:
- Geburtsurkunde (erstes Exemplar): 20 Euro
- bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar: 10 Euro
- Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung: kostenfrei
Urkunden online
Kontakt
Die Anmeldung der Neugeborenen wird nach Buchstaben sortiert. Es gilt der Anfangsbuchstabe des Familiennamens der Mutter. Wir freuen uns, wenn Sie die entsprechende Mitarbeiterin direkt kontaktieren. Gerne stehen Ihnen aber ansonsten beide Fachkräfte als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.
A - K
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