Bitte Termine vereinbaren

Persönliche Vorsprachen im Standesamt sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte wenden Sie sich per E-Mail an standesamt@gelnhausen.de oder telefonisch an die Sachbearbeiter:innen oder die Infothek unter 06051 830-0.

Geburten 

Geburten

Neues Namensrecht seit 1. Mai 2025:
Zum 1. Mai 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts und des Internationalen Namensrechts in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden zahlreiche neue Möglichkeiten der Namensführung für Ehegatten bzw. Lebenspartner sowie für Kinder und zur Namensänderung geschaffen.
Beachten Sie bitte, dass das Gesetz grundsätzlich für Personenstandsfälle (zum Beispiel Geburt, Eheschließung) gilt, die sich ab dem 01.05.2025 ereignen. Eine Anpassung der bestehenden Familiennamen an das neue Recht ist jedoch in vielen Fällen ebenfalls vorgesehen. Zur Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung ist in der Regel die persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich. Abhängig von den individuellen Verhältnissen ist ggf. die Zustimmung von weiteren Personen zu einer Namenserklärung erforderlich. 
Der Bundesverband der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. stellt auf seiner Homepage einen Namenskonfigurator zur Verfügung, bei dem die verschiedenen Möglichkeiten des Namens konfiguriert werden können.
Gerne können sie uns bei weiteren Fragen zum neuen Namensrecht per E-Mail an standesamt@gelnhausen.de kontaktieren.

Zum besseren Verständnis bieten wir Ihnen zum neuen Namensrecht zwei Erklärvideos an (Sie verlassen damit unsere Seite und werden zu youtube weitergeleitet) sowie eine Broschüre zum Herunterladen:
Ehenamensrecht
Kindesnamensrecht


Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis. Dennoch sind etliche Formalitäten zu erledigen, bei denen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Standesamtes gerne behilflich sind. Auf dieser Seite können Sie Informationsblätter herunterladen, die einen Überblick darüber geben, was Sie bereits vor der Geburt erledigen können und welche weiteren Möglichkeiten nach der Geburt in Zusammenarbeit mit dem Standesamt bestehen. Dies betrifft sowohl Geburten in den Main-Kinzig-Kliniken als auch die Beurkundung der im Stadtgebiet erfolgten Hausgeburten.

Geburtsanzeige online (für Neugeborene)

Bitte nutzen Sie untenstehenden Link Geburtsanzeige online nur, wenn das Kind bereits geboren wurde und Sie noch keine Geburtsurkunde erhalten haben. Alle ausländischen Urkunden und Dokumente müssen zusätzlich im Original bei uns vorgelegt werden und können nach Terminvereinbarung eingereicht werden.

Informationen zum Herunterladen

Bitte beachten Sie:

Abweichend von den Gebühren, die das Land Hessen für die Ausstellung von Geburtsurkunden erhebt, gibt es bei der Stadt Gelnhausen eine eigene Satzung über die Verwaltungsgebühren für Personenstandsurkunden. Sie beinhaltet folgende Gebühren:

  • Geburtsurkunde (erstes Exemplar): 20 Euro
  • bei gleichzeitiger Beantragung jedes weitere Exemplar: 10 Euro
  • Ausstellung für die gesetzliche Rentenversicherung: kostenfrei

Urkunden online

Kontakt

Die Anmeldung der Neugeborenen wird nach Buchstaben sortiert. Es gilt der Anfangsbuchstabe des Familiennamens der Mutter. Wir freuen uns, wenn Sie die entsprechende Mitarbeiterin direkt kontaktieren. Gerne stehen Ihnen aber ansonsten beide Fachkräfte als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

 A - K

Keine Mitarbeitende gefunden.

L- Z

Keine Mitarbeitende gefunden.