Stilisierte Menschengruppe.

Willkommen im Rathaus!

Besuche in den Fachämtern sind in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per Mail - möglich. Zumal dann bereits im Vorfeld geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Nutzen Sie gerne auch unsere Online-Dienste.

Einwohnermeldeamt

Einwohnermeldeamt

BITTE BEACHTEN: Für alle Angelegenheiten, die Sie im Einwohnermeldeamt/Passamt erledigen möchten, ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine können Sie online vereinbaren - auch für das Stadtteilbüro Hailer (bitte in der Anwendung den entsprechenden Standort auswählen). Ein Verweisfeld zum Anklicken mit Direktlink folgt im nächsten Absatz. Da die Mitarbeiter*innen während der Sprechzeiten keine Telefonanrufe entgegennehmen können, empfiehlt sich eine Online-Anmeldung. Das Einwohnermeldeamt/Passamt ist auch per E-Mail unter einwohnermeldeamt@gelnhausen.de erreichbar. Hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer, die Mitarbeiter*innen rufen Sie zwecks Terminvereinbarung zurück. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die Infothek unter 06051 830-0.

Warum ist der Gang zum Einwohnermeldeamt so wichtig? Wer eine neue Wohnung oder ein Haus bezieht, ist dazu verpflichtet, seinen neuen Wohnsitz möglichst schnell den Behörden mitzuteilen. In der Regel sollten Sie das Einwohnermeldeamt nach einem Umzug innerhalb der ersten Woche besuchen, einige Gemeinden und Städte räumen Neubürgern dafür auch zwei Wochen Zeit ein.

Unten stehend finden Sie online unsere Formulare, um Ihren Wohnsitz an-, ab- oder umzumelden.

Bitte beachten Sie: Im Falle einer An-, Um- oder Abmeldung müssen Sie die Wohnungsgeberbestätigung immer vorlegen.

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Stadtteilbüro

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