Ehemalige Synagoge

Stadtarchiv geschlossen

Das Stadtarchiv bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Schließung umfasst auch Rechercheanfragen. Das Archiv ist weder telefonisch noch per Mail erreichbar. 

Stadtbücher online finden

Gelnhäuser Stadtbücher online finden

Stadtbücher ermöglichen einen der ergiebigsten Einblicke in das Leben mittelalterlicher und frühneuzeitlicher Städte. Bei Stadtbüchern handelt es sich um Kodizes, die seit dem 13. Jahrhundert in städtischen Kanzleien zu Verwaltungszwecken geführt wurden. Seit dieser Zeit ist die Bezeichnung "Stadtbuch" beziehungsweise "Liber civitatis" nachweisbar. Sofern man in einer städtischen Kanzlei nicht mehrere verschiedene Buchreihen führte, wurde mit "Stadtbuch" jener Kodex bezeichnet, in dem alle rechtsrelevanten oder zur Verwaltung notwendigen Angelegenheiten verzeichnet wurden. So fanden Handlungen des Gerichts, Neubürger, Ratslisten, Privilegienabschriften, Eide, Rechnungen, Steuerlisten und so weiter Eingang in diese Bücher. Sie wurden dadurch zu einem zentralen Medium, welches soziale Beziehungen festschrieb und bewahrte, Verfahren sicherte, Glaubwürdigkeit herstellte, Wissen ordnete, Verwaltung sowie Herrschaft organisierte und Traditionen half zu (re)konstruieren.

Im Zuge eines von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten nationalen Forschungsprojekts wurde am Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg die Online-Datenbank „Index Librorum Civitatum“ (ILC) entwickelt. Dieses Recherchewerkzeug hilft, Archivalien, Findmittel sowie Literatur/Editionen in einer einzigen Online-Präsentation flächendeckend nachzuweisen. Es wurden sowohl vorhandene als auch verschollene Bücher aufgenommen. Letztere sind mit dem Symbol † markiert.

Gestapelte Gelnhäuser Stadtbücher, die online kartiert wurden und auf Anfrage im Stadtarchiv eingesehen werden können.

Aktuell sind für Gelnhausen 546 Stadtbücher sowie 61 weitere Archivalien des Überlieferungszeitraums 1362 bis 1881 verzeichnet, die im Stadtarchiv Gelnhausen, dem Hessisches Staatsarchiv Marburg, der Universitätsbibliothek Kassel und der Staatsbibliothek Berlin lagern.

Die Stadtbücher wurden bei der Erfassung nach inhaltlichen Kriterien einer Kategorie zugeordnet:

  • 1.  Stadtbücher mit vermischtem Inhalt
  • 2. Kopiare, Register
  • 3. Statuten, Willküren, Ordnungen, Rezesse
  • 4. Bücher des Rates
  • 5. Bürgerbücher, Erbhuldigungen
  • 6. Gerichtsbücher
  • 7. Zinsregister
  • 8. Steuerbücher
  • 9. Zollregister
  • 10. Rechnungsbücher
  • 11. Sonstige Stadtbücher

Diese Kategorisierung dient vor allem der groben Strukturierung der Bestände, sie bedeutet keine letztgültige Aussage über den Inhalt der Bücher. Gerade Stadtbücher, die Textsorten aus mehreren Kategorien beinhalten, mussten aus pragmatischen Gründen einer Kategorie zugeordnet werden.

Das Verzeichnis der Stadtbücher des Mittelalters und der Frühen Neuzeit ist unter www.stadtbuecher.de und für Gelnhausen unter https://www.stadtbuecher.de/de/archive/stadtarchiv-gelnhausen/ einsehbar.

Überlieferungsgeschichte

Gestapelte Gelnhäuser Stadtbücher, die online kartiert wurden und auf Anfrage im Stadtarchiv eingesehen werden können.

Neben dem seit 1232 als Schultheiß bezeichneten Stadtrichter sind seit 1240 Schöffen urkundlich belegt. Das Stadtgericht urteilte in Zivil- und Strafsachen, war aber auch für die Blutgerichtsbarkeit zuständig. Während Frankfurt der Oberhof von Gelnhausen war, bildete Gelnhausen den Oberhof für 25 weitere Städte.

Seit 1259 ist die Existenz von consules (Ratsherren) überliefert. Ab 1330 ist das Bürgermeisteramt und seit 1362 dessen Besetzung durch zwei Bürgermeister belegt. Die Anzahl der Ratsmitglieder sowie der Schöffen veränderte sich im Lauf des Spätmittelalters. Im 16. Jahrhundert amtierten meist 12 Schöffen und 14 Ratsherren. Aus den Mitgliedern des Rates und des Schöffenkollegiums wurden jeweils ein Rentmeister, Kastenmeister, Geschosser, Fleisch- und Brotbeschauer sowie Baumeister für ein Jahr gewählt, so dass immer zwei Personen das Amt besetzten. Die Landscheider wurden spezifisch für die Durchführung der so genannten Landscheide, eine Begehung der Grundstücksgrenzen, welche die Bebauung der Allmende kontrollieren sollte, alle fünf Jahre erkoren.

Zahlreiche mittelalterliche Stadtbücher gingen vermutlich im Dreißigjährigen Krieg oder bei einem Rathausbrand am 15. August 1736 verloren. Das Verhörprotokoll des Reichskammergerichts im Falle der Grenzstreitigkeiten mit der Grafschaft Isenburg-Büdingen (HStAM, 330 Gelnhausen, 37) gibt Aufschluss über verschollene Stadtbücher und Stadtbuchreihen vor 1554 wie die Geschoßbücher, Baumeisterbücher, Währschaftsbücher und Ratsprotokolle. Ein Großteil der mittelalterlichen Bestände befindet sich im Depositum 330 Gelnhausen im Hessischen Staatsarchiv in Marburg.

Quelle: https://www.stadtbuecher.de/de/stadtbuecher/deutschland/hessen/gelnhausen/

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BITTE BEACHTEN SIE: Forschende und Interessierte können die erfassten Stadtbücher zwar online finden, diese sind aber nicht als solche digitalisiert; sie können in Gänze nur vor Ort in den Archiven eingesehen werden. Interessierte sollten in der Lage sein, alte Schriften zu entziffern. Das Stadtarchiv leistet gemäß der Archivsatzung keine Hilfe beim Lesen.  Wer Stadtbücher einsehen und somit die Bestände des Stadtarchivs nutzen möchte, muss zuvor einen Nutzungsantrag stellen. Dieser kann auf Anfrage postalisch zugesandt oder unten heruntergeladen werden.