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Ortsgericht und Schiedsamt
Ortsgerichte
Ortsgerichte sind Hilfsorgane des Amtsgerichtes. Es gibt sie nur in Hessen, wo sie ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Verwaltung aufzeigen. Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Jedes Ortsgericht hat mindestens fünf Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und vier Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde von dem der Präsidentin oder dem Präsidenten beziehungsweise der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Aufgaben
Beglaubigungen
Unterschriften und Abschriften werden beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschrift vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz oder ihren ständigen Arbeitsplatz haben.
Sterbefallanzeige und Nachlasssicherung
Auf Ersuchen des Amtsgerichtes erteilt der Ortsgerichtsvorsteher über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz hatten, eine Sterbefallanzeige. Der Ortsgerichtsvorsteher trifft bei Bedarf bis zur Annahme von Erbschaften die zur Sicherung eines Nachlasses notwendigen Maßnahmen.
Mitwirkung bei Festsetzung von Grundstücksgrenzen
Das Ortsgericht wirkt auf Antrag eines Beteiligten bei der Feststellung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen, insbesondere bei der Errichtung fester Grenzzeichen, mit.
Schätzungen
Auf Antrag eines Beteiligten schätzt das Ortsgericht Grundstücke, bewegliche Sachen sowie Grundstücksnutzungen.
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Ansprechpartner
Gelnhausen I
Gelnhausen-Mitte, Hailer, Haitz, Roth
Ortsgerichtsvorsteher Thomas Rehbein
Jahnstraße 7
im Stadtteilbüro Hailer
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
für
Dienstag Von 18:00 bis 19:30 Uhr
Der Kontakt zum Ortsgerichtsvorsteher kann auch über die Infothek der Stadtverwaltung hergestellt werden: 06051 830-0.
Ortsgerichtsschöffen: Joachim Kühl (Stellvertreter), Erhard Bartel, Walther Müller, Albert Kirchner.
Gelnhausen II
Höchst
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
Ortsgerichtsschöffen: Esther Hummel (Stellvertreterin), Ludwig Häuser, Esther Hummel, Walter Spahn, Mario Günther.
Gelnhausen III
Meerholz
Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung
Ortsgerichtsschöffen: Alfred von Gazali (Stellvertreter), Horst Sperzel, Alfred Jakob, Hanns-Peter Engels.
Postadresse:
Schiedsämter
Der „Schiedsmann“ ist ehrenamtlich tätig und hat die Aufgabe, in bestimmten Strafsachen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zu schlichten. In etwa der Hälfte der Fälle kommt es zur Einigung. Wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung ist eine Privatklage erst zulässig, nachdem ein Sühneversuch vor dem Schiedsmann erfolglos geblieben ist. Auf Antrag einer der beiden Parteien findet auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche eine Sühneverhandlung vor dem Schiedsmann statt. Aus einem vor diesem abgeschlossenen Vergleich kann nach der Erteilung der Vollstreckungsklausel durch das Amtsgericht die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Ansprechpartner
Bitte vereinbaren Sie telefonisch Termine mit dem Ansprechpartner.
Gelnhausen I
Gelnhausen-Mitte, Haitz, Höchst, Roth
Tanja Relecker
Am Haidenkopf 8
Stadtteil Haitz
Gelnhausen II
Hailer und Meerholz