Einnahmebuchhaltung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Einnahmebuchhaltung ist zuständig für die Verbuchung von Gutschriften auf den städtischen Konten und für die Eingabe von Einzugsermächtigungen. Sollten Zahlungen nicht oder nicht vollständig bei der Stadt eingehen, wird über diesen Bereich das Mahnverfahren eingeleitet.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende