Bodenrichtwertauskunft erstellen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden alle zwei Jahre von den hessischen Gutachterausschüssen für Immobilienwerte ermittelt.

    Über den Geodatenshop „Geodaten online“ der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation können Sie ab dem Stichtag 01.01.2020 kostenfrei Bodenrichtwertauskünfte für Grundstücke im pdf-Format erstellen.
    Die Gutachterausschüsse für Immobilienwerte bieten Ihnen auch andere Wege, die gewünschten Informationen zu erhalten:

    • Sie können das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) nutzen. So erhalten Sie einfach, schnell und kostenfrei einen Überblick über die Bodenrichtwerte.
    • Für die Stichtage 01.01.2018 und früher wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gutachterausschuss.
    Spezielle Hinweise für - Stadt Gelnhausen

    Aktuelle Bodenrichtwerte können über das Geoportal BORIS Hessen online recherchiert werden.

    Die Stadtverwaltung Gelnhausen ist nicht befugt, schriftliche Bodenrichtwertauskünfte zu erteilen. 

    Das für Gelnhausen zuständige Katasteramt ist:

    Amt für Bodenmanagement

    Bahnhofstraße 33

    63654 Büdingen

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

  • Welche Gebühren fallen an?

    Es fallen keine Kosten an.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die Bodenrichtwerte können kostenfrei online über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS Hessen eingesehen werden.

    Online sind Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 verfügbar. Für ältere Stichtage wenden Sie sich bitte an die zuständige Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Für schriftliche Auskünfte wird eine Bearbeitungsgebühr je nach zeitlichem Aufwand von mind. 28 EUR (zuzügl. MwSt.) erhoben.

    Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020 werden außerdem wie folgt über das Download-Center von Geodaten online angeboten: 

    • VBORIS-Format (XML-Format)
    • WFS- Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte 
    • wms-Karten (inkl. Bodenrichtwertkarte)
  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Sie können Sich an die Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) wenden.

Spezielle Hinweise für - Stadt Gelnhausen

Aktuelle Bodenrichtwerte können über das Geoportal BORIS Hessen online recherchiert werden.

Die Stadtverwaltung Gelnhausen ist nicht befugt, schriftliche Bodenrichtwertauskünfte zu erteilen. 

Das für Gelnhausen zuständige Katasteramt ist:

Amt für Bodenmanagement

Bahnhofstraße 33

63654 Büdingen

 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende