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Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.gelnhausen.de veröffentlichte Website. Dabei handelt es sich um die Homepage der Stadtverwaltung Gelnhausen. Die Erklärung gilt ausschließlich für das zentrale Online-Angebot der Stadtverwaltung Gelnhausen, nicht aber für verlinkte Angebote und Dienste.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik vom 16. September 2019 (BITV HE) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
(Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG)
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstprüfung vom 30.9.2025
Nicht barrierefreie Inhalte: Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
Assistenzsoftware: Um die Nutzererfahrung weiter zu verbessern, setzen wir auf der Website die Assistenzsoftware Eye-Able ein. Diese ermöglicht es den Besucherinnen und Besuchern, die Darstellung der Website an ihre individuellen Bedürfnisse anzupassen, beispielsweise durch Anpassungen der Schriftgröße, des Kontrasts und der Farben. Die Software wurde in Übereinstimmung mit den Vorgaben der BITV und den internationalen WCAG-Standards entwickelt. Sie kann über ein gut sichtbares Symbol auf der Seite aktiviert werden.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE: Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Alternativtexte
- Beschreibung
- Alternativtexte enthalten keine Informationen zu Verlinkungen, die hinter dem Bild liegen.
- Manche Alternativtexte sind auf Englisch.
- Einige der verwendeten Fotos und Logos haben keinen Alternativtext.
- Maßnahme
Die Alternativtexte werden überarbeitet bzw. ergänzt.
- Beschreibung
- Untertitel
- Beschreibung
Die Videos auf der Webseite enthalten keine Untertitel - Maßnahme
Es werden Untertitel implementiert.
- Beschreibung
- Überschriften
- Beschreibung
- Auf einigen Seiten gibt es leere Überschriften.
- Die Überschriftenstruktur ist teilweise falsch und Überschriftenebenen werden übersprungen.
- Einige Überschriften bezeichnen nicht ausreichend den nachfolgenden Inhalt.
- Maßnahme
Die Überschriften werden auf der Webseite grundlegend überarbeitet. Dies geschieht im Zuge eines geplanten Relaunchs der Homepage/des cms in Zusammenarbeit mit der ekom21
- Beschreibung
- Strukturelemente
- Beschreibung
- Auf einigen Seiten existieren Leerzeilen, die den Lesefluss von Screenreadern unterbrechen könnten.
- Teile von Texten stehen in keinem Strukturelement und können daher ggf. nicht von Screenreadern ausgelesen werden.
- Maßnahme
Die Strukturelemente auf der gesamten Webseite werden überarbeitet.
- Beschreibung
- Benutzung von Farbe
- Beschreibung
Die Kennzeichnung von Links erfolgt teilweise nur durch Farbe. - Maßnahme
Die Links werden mit weiteren Kennzeichen versehen.
- Beschreibung
- Tastaturbedienbarkeit
- Beschreibung
Es können nicht alle Inhalte mit einer Funktion mit der Tastatur erreicht werden. - Maßnahme
Die betreffenden Inhalte werden so angepasst, dass sie mit der Tastatur erreicht werden können.
- Beschreibung
- Sprache der Seite
- Beschreibung
Einzelne Webseiten, zum Beispiel im Bereich Tourismus, stehen auch in Englisch zur Verfügung. Englisch wurde jedoch nicht als Hauptsprache angegeben, sodass Screenreader die Seite mit einer anderen Aussprache vorlesen. - Maßnahme
Die Sprachauszeichnung wird angepasst. - Barrierefreie
Alternative
Sie können Ihren Screenreader manuell auf Englisch umstellen.
- Beschreibung
- Nicht barrierefreie Dokumente
- Beschreibung
Die Dokumente auf der Webseite sind nicht barrierefrei. Insbesondere PDF-Dokumente sind teilweise nicht zugänglich für Screenreader. - Maßnahme
Die auf der Webseite bereitgestellten Dokumente werden überarbeitet und zugänglich gemacht. - Barrierefreie
Alternative
- PDF-Dokumente können mit OCR-fähigen Programmen ausgelesen werden.
- Beschreibung
Diese Erklärung wurde am 30.9.2025 aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern?
Sprechen Sie uns an:
Presse & Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Gelnhausen
Elke Weigelt, Telefon 06051 830-252
Marc André Kiwitz, Telefon 06051 830-255
presse@gelnhausen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf der Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Durchsetzung beantragen: https://lbit.hessen.de/durchsetzungs-und-ueberwachungsstelle/durchsetzungsverfahren-beantragen