Bebauungsplan

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Besuche in den Fachämtern sind in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung - telefonisch oder per Mail - möglich. Zumal dann bereits im Vorfeld geklärt werden kann, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Nutzen Sie gerne auch unsere Online-Dienste.

Baugebiete

Aktuelle Bauvorhaben

Bebauungsplan „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen hat beschlossen, den Bebauungsplan „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ befindet sich in der Gelnhäuser Südstadt. Im Süden wird er durch die Bahntrasse begrenzt. Die östliche Geltungsbereichsgrenze verläuft entlang der Altenhaßlauer Straße und der Straße Im Ziegelhaus. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Gewässerverlauf der Kinzig, die nordwestliche Geltungsbereichsgrenze verläuft entlang der Hailerer Straße und beinhaltet teilweise westlich der Hailerer Straße gelegene Grundstücke. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 79.200 m² (7,92 ha).

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht, verkehrstechnischer Untersuchung, Erschütterungsgutachten und umwelttechnischen Untersuchungen werden in der Zeit vom

Montag, 29. Juli 2024 bis einschließlich Freitag, 06. September 2024

wie folgt veröffentlicht:

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die genannten Unterlagen im Rathaus der Stadt Gelnhausen, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen, 2. OG, Zimmer 203, während der allgemeinen Dienststunden:

Montag bis Freitag von 8:30 Uhr – 12:30 Uhr

Dienstag von 14:00 – 17:30 Uhr

Mittwoch – Donnerstag von 14:00 – 15:30 Uhr

eingesehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.

Termine können gerne auch per eMail unter:  stadtplanung@gelnhausen.de

vereinbart werden.

Bebauungsplan „Südstadt – Westliches Ziegelhaus“

Kontakt

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