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Leben & Wohnen
Herbstlaub beseitigen
Die Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Gelnhausen legt fest, dass Straßen und Gehwege vom 1. Oktober bis zum 31. März am Tag vor einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag bis spätestens 16 Uhr zu reinigen sind. Vom 1. April bis 30. September gilt die Reinigungspflicht bis spätestens 18 Uhr.
Bei besonderen Verschmutzungen kann auch eine sofortige Reinigung erforderlich sein.
Gerade bei starkem Laubfall ist es wichtig, nicht nur aus Gründen eines gepflegten Stadtbildes aktiv zu werden: Nasses Laub kann rutschig und damit zu einer Gefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger werden. Eine regelmäßige Beseitigung trägt somit auch zur Sicherheit im öffentlichen Raum bei.
Die Stadt Gelnhausen bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die mithelfen, Straßen, Gehwege und Plätze sauber und sicher zu halten.

