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Schiedsamt
Wer möchte Schiedsperson werden?
Für die Besetzung des Schiedsamtes Gelnhausen I (Gelnhausen-Mitte, Roth, Haitz und Höchst) sucht die Stadt Gelnhausen ehrenamtliche Interessenten, die sich als Schiedsperson engagieren möchten.
Das Ehrenamt der Schiedsperson kann gem. § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die zwischen 25 und 75 Jahren alt sind, die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter haben, nicht unter Betreuung stehen und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und dürfen nicht die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ausüben (z.B. Rechtsanwälte, Notare, Richter usw.).
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedspersonen darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines entsprechend zu protokollierenden Vergleichs zu beenden. Die Schiedsperson wird in vielfältigen Bereichen tätig, z.B. in Nachbarschaftsstreitigkeiten, bei der Beachtung der Hausordnung, bei Schmerzensgeld und sonstigen Schadensersatzansprüchen, aber auch in Fällen leichter Körperverletzung, des Hausfriedensbruchs, der Beleidigung oder der Sachbeschädigung.
Die Schiedsperson wird von der Stadtverordnetenversammlung auf fünf Jahre gewählt und vom Amtsgericht bestätigt und vereidigt.
Interessierte Bürger, die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, spätestens bis zum 30. September 2026 eine formlose schriftliche Bewerbung an folgende Adresse zu richten:
Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen, Hauptamt, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen oder hauptamt@gelnhausen.de.

