Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

    Spezielle Hinweise für - Stadt Gelnhausen

    BITTE BEACHTEN: Die Stadt Gelnhausen verfügt nicht über eine eigene Stelle zur Entsorgung von Sondermüll. Diese ist Sache des Main-Kinzig-Kreises. Das Schadstoffmobil des Main-Kinzig-Kreises kommt aber zur Sonderabfall-Kleinmengensammlung auch nach Gelnhausen und in die Stadtteile. Die Termine werden auf der Website www.gelnhausen.de veröffentlicht.

    Mengen über 100 Kilogramm Sonderabfall können nur nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 06661/60 96 65 zur stationären Sammelstelle nach Schlüchtern, Gartenstraße 39, gebracht werden. Weitere Infos dazu unter www.abfallwirtschaft-mkk.de.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

  • Rechtsgrundlage

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)


An wen muss ich mich wenden?

Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende