Elektronischer Identitätsnachweis

  • Leistungsbeschreibung

    Elektronische Identitätsnachweise (eID) sorgen dafür, dass viele Aktivitäten und Geschäfte des täglichen Lebens im Internet sicher abgewickelt werden können. Die Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) des Personalausweises wird in Verbindung mit bereitgestellten elektronischen Formularen als Schriftformersatz anerkannt oder erübrigt in vielen Fällen das persönliche Erscheinen „auf dem Amt“. Durch den Einsatz der Online-Ausweisfunktion werden die in der eIDAS-Verordnung (Verordnung Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt) definierten Sicherheitsniveaus erfüllt.