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Wählbarkeitsbescheinigung
Leistungsbeschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Was sollte ich noch wissen?
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Tanja Hein
- Bastian MetzlerLeitung Öffentliche Ordnung
- Moritz Scheidet
- Nadine Schumann