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Bekanntmachung 40/2026
Bauleitplanung Südstadt
Bauleitplanung der Stadt Gelnhausen;
Bebauungsplan „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“;
Bekanntmachung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) - Inkrafttreten des Bebauungsplans
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gelnhausen hat in ihrer Sitzung am 30.03.2026 den Bebauungsplan „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ in der Fassung vom 18.03.2026, redaktionell ergänzt 25.03.2026, nach § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 Hessische Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
Ebenso wurden die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 91 Hessische Bauordnung (HBO) in Verbindung mit §§ 5 und 51 Nr. 6 Hessische Gemeindeordnung (HGO) als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ befindet sich in der Gelnhäuser Südstadt. Im Süden wird er durch die Bahntrasse begrenzt. Die östliche Geltungsbereichsgrenze verläuft entlang der Altenhaßlauer Straße und der Straße Im Ziegelhaus. Im Norden grenzt das Plangebiet an den Gewässerverlauf der Kinzig, die nordwestliche Geltungsbereichsgrenze verläuft entlang der Hailerer Straße und beinhaltet teilweise westlich der Hailerer Straße gelegene Grundstücke. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 70.203 m² (7,02 ha).
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Bekanntmachung beigefügt.
Der Bebauungsplan „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ und die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften treten am Tage nach Vollendung dieser Bekanntmachung in Kraft (vgl. § 10 Abs. 3 BauGB).
Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung, Umweltbericht, Artenschutzfachbeitrag, Verkehrsuntersuchung, Schalltechnischer Untersuchung, Erschütterungsgutachten, hydraulischer Kanalnetzberechnung (Auszug) sowie Einzelfallrecherchen zu Altflächen sowie der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus der Stadt Gelnhausen, Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen, 2. OG, Zimmer 203, während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und seine Begründung einsehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangen.
Weiterhin kann der Bebauungsplan „Südstadt - Westliches Ziegelhaus“ mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Internet auf der Homepage der Stadt Gelnhausen unter https://www.gelnhausen.de/rathaus-politik/verwaltung/bauamt/stadtplanung/bebauungsplaene/ eingesehen werden. Auf die Internetseite der Stadt Gelnhausen wird auch über das zentrale Internetportal der Bauleitplanung in Hessen (https://bauleitplanung.hessen.de/) verwiesen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39–42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1–3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Gelnhausen, 09.04.2026 Der Magistrat der Stadt Gelnhausen
gez. Christian Litzinger, Bürgermeister

© Auszug Liegenschaftskataster
