Bekanntmachung 32/2026

Ergebnis der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung 

Amtliche Bekanntmachung Nr.: 32/2026
des Ergebnisses der Stadtverordnetenwahl der Stadt Gelnhausen am 15.03.2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 20.3.2026 das Ergebnis der Stadtverordnetenwahl wie folgt festgestellt:
Zur Stadtverordnetenwahl waren 17.921 Personen wahlberechtigt, davon haben 10.091 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 56,31 %
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 9.659 Stimmzettel gültig und 432 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 333.986 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:


Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und
Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:







Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der
erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:


Hinweis:
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder
Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen
Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben beim Wahlleiter/bei der Wahlleiterin der Gemeinde/Stadt (Stadt Gelnhausen, Anschrift: Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen, Telefon:
060518300); der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der
Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten
müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen
gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.

Gelnhausen, den 20.3.2026

Der Wahlleiter
der Barbarossastadt Gelnhausen
gez. Bastian Metzler