Bekanntmachung 33/2026

Ergebnis der Ortsbeiratswahlen

Amtliche Bekanntmachung Nr. 33/2026
des Ergebnisses der Ortsbeiratswahl der Stadt Gelnhausen am 15.03.2026

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 20.3.2026 das Ergebnis der Ortsbeiratswahl wie folgt festgestellt:

Gelnhausen-Mitte:
Zur Ortsbeiratswahl waren 7.003 Personen wahlberechtigt, davon haben 3.779 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 53,96 %
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 3.643 Stimmzettel gültig und 136 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 32.074 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:


Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und
Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:


Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der
erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:



Gelnhausen-Roth:
Zur Ortsbeiratswahl waren 1.853 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.008 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 54,40 %
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 954 Stimmzettel gültig und 54 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 6.431 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:


Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und
Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:


Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der
erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:



Gelnhausen-Haitz:
Zur Ortsbeiratswahl waren 779 Personen wahlberechtigt, davon haben 515 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 66,11 %
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 500 Stimmzettel gültig und 15 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 2.445 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:


Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und
Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:


Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der
erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:



Gelnhausen-Höchst:

Zur Ortsbeiratswahl waren 1.625 Personen wahlberechtigt, davon haben 991 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 60,98 %
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 929 Stimmzettel gültig und 62 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 6.305 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:


Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und
Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:


Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der
erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:



Gelnhausen-Hailer:

Zur Ortsbeiratswahl waren 3.477 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.883 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 54,16 %
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.789 Stimmzettel gültig und 94 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 15.714 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:


Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und
Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:


Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der
erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:



Gelnhausen-Meerholz:
Zur Ortsbeiratswahl waren 3.168 Personen wahlberechtigt, davon haben 1.888 Personen gewählt.
Die Wahlbeteiligung betrug 59,60 %
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 1.809 Stimmzettel gültig und 79 Stimmzettel ungültig.

Hieraus resultieren 15.537 gültige Stimmen, die sich folgendermaßen verteilen:


Auf die Bewerberinnen und Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und
Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:


Entsprechend der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Sitze sind nach der Reihenfolge der
erhaltenen Stimmenzahl folgende Bewerberinnen und Bewerber gewählt:


Hinweis:
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 Abs. 1 KWO jeder
Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen
Bekanntmachung des Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch erheben beim Wahlleiter/bei der Wahlleiterin der Gemeinde/Stadt (Stadt Gelnhausen, Anschrift: Obermarkt 7, 63571 Gelnhausen, Telefon:
060518300); der Einspruch ist innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1 % der
Wahlberechtigten, mindestens jedoch 5 Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten
müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen. Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen
gegen die Gültigkeit der Wahl läuft vom Tag der Bekanntmachung an.


Gelnhausen, den 20.3.2026

Der Wahlleiter
der Barbarossastadt Gelnhausen
gez. Bastian Metzler