Bekanntmachung 101/2026

Verkehrsregelung anlässlich des Schelmenmarktes

Es sind die Bereiche Obermarkt, Untermarkt, Am Ziegelturm, Im Ziegelhaus, Parkplatz Escher und Bleiche, Uferweg, Seestraße betroffen.

Die L 3333 (Frankfurter Straße – Berliner Straße – Barbarossastraße) wird ab Freitag, 09.10.2026, 19.00 Uhr bis Sonntag, 11.10.2026, 21.00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt. Die Zufahrt von Osten bis zum Parkhaus Stadtmitte ist gewährleistet.

Mit den Aufbauarbeiten wird in der Vorwoche des Schelmenmarktes begonnen. Es kann dadurch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.

Die offizielle Absperrung erfolgt ab Mittwoch, 07. Oktober 2026, für den Bereich Im Ziegelhaus (L 2306), sofern die Verkehrsverhältnisse dies zulassen.

Für die Absperreinrichtungen durch Pfosten haben Polizei, Freiw. Feuerwehr, Rotes Kreuz und der städt. Betriebshof Schlüssel und können notfalls die Absperrungen für besondere Fälle öffnen.

Bereiche, die mit Z. 283 StVO (absolutes Haltverbot) versehen sind, müssen unbedingt freigehalten werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Kraftfahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.

Ich bitte die Bevölkerung um Beachtung dieser Bekanntmachung und Verständnis für die Verkehrseinschränkungen vor und während der Markttage. Bitte nutzen Sie die Parkmöglichkeiten im Parkhaus „Stadtmitte“ und die Parkplätze im Bereich Schulen/Sportanlage/Hallenbad.

In der Altstadt sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden bzw. den Anwohnern vorbehalten.

Gelnhausen, 23.09.2026

Der Bürgermeister

der Barbarossastadt Gelnhausen

-Straßenverkehrsbehörde-

gez. Christian Litzinger