BEkanntmachung 96/2026

Jahreshaushalt 2026 genehmigt

Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2026 (GVBl. 2026 Nr. 8), hat die Stadtverordnetenversammlung am

01.07.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 § 1

 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

      im Ergebnishaushalt

 

                   im ordentlichen Ergebnis

                   mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                          74.257.700 EUR

                   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                          77.702.265 EUR

                   mit einem Saldo von                                                                       -3.444.565 EUR

 

                   im außerordentlichen Ergebnis

                   mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                       0 EUR

                   mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                       0 EUR

                   mit einem Saldo von                                                                                          0 EUR

 

                   mit einem Fehlbedarf von                                                              -3.444.565 EUR,

 

       im Finanzhaushalt

                    mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

       aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          -1.596.315 EUR                                                                          

 

                   und dem Gesamtbetrag der

 

                   Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                3.494.100 EUR

                   Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              13.049.500 EUR

                   mit einem Saldo von                                                                       -9.555.400 EUR

 

                   Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                          9.620.700 EUR

                   Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                         2.909.350 EUR

                   mit einem Saldo von                                                                        6.711.350 EUR

 

       mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von            -4.440.365 EUR

 

       festgesetzt.                              

  

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 9.620.700 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2026 zur Leistung

von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 7.000.000 EUR festgesetzt.

 § 4

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 5.000.000              EUR festgesetzt.

 § 5

 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:

 

             1. Grundsteuer

                        a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf       385 v.H.

                        b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                        509v.H.                                                         

 

             2. Gewerbesteuer auf                                                                                                     425 v.H.

 

§ 6

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

 

§ 7

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 01.07.2026 beschlossene Stellenplan.

 § 8

 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO gelten bis zu einer Summe von 30.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Er hat der Stadtverordnetenversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.

Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets im Ergebnishaushalt dürfen nach § 19 Abs. 2 GemHVO für zahlungswirksame Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets im Ergebnishaushalt verwendet werden. Gem. § 19 Abs. 4 GemHVO gilt dies entsprechend auch für Ein- und Auszahlungen.

 

       Gelnhausen, den 03.07.2026                     Christian Litzinger (Bürgermeister)

 

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Stadt Gelnhausen die Genehmigung

 1. für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt 2026 in der Planung gemäß § 97a Nr. 1 HGO i. V. m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO,

 2. zur Aufnahme des in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Gelnhausen für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Gesamtbetrags an Krediten für Investitionen und lnvestitionsförder-maßnahmen in Höhe von

 9.620.700 €

(in Worten: Neun Millionen Sechshundertzwanzigtausendsiebenhundert Euro)

gemäß § 97a Nr. 4 HGO i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO,

3. für den in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren (2027 und 2028) für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von

 

7.000.000 €

(in Worten: Sieben Millionen Euro)

gemäß § 97a Nr. 3 HGO i. V. m. § 102 Abs. 4 HGO,

 

4. zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Gelnhausen für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von bis zu

 

5.000.000,00 €

(in Worten: Fünf Millionen Euro)

gemäß § 97a Nr. 5 HGO i. V. m. § 105 Abs. 2 HGO.


Gelnhausen, den 10.09.2026

 

Main-Kinzig-Kreis

-Der Landrat-

Im Auftrag, gez. Dill (Verwaltungsrat)

 

Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 4 HGO bis zum Ende seiner Gültigkeit im Internet auf der Homepage der Stadt (www.gelnhausen.de) unter Rathaus & Politik > Bürgerservice & Satzungen > Satzungen & Haushalt veröffentlicht.

 

Gelnhausen, den 15.09.2026

gez. Christian Litzinger, Bürgermeister