Das Rathaus spiegelt sich in einer Kugel und steht darin auf dem Kopf.

Beseitigung von Herbstlaub

Die Stadt weist in diesem Zusammenhang auf die bestehende Reinigungspflicht hin mit Verweis auf die Bestimmungen der Satzung über die Straßenreinigung vom 1.6.2007.

Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Räumen notwendig machen, sind die Straßen am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, und zwar

a) in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18.00 Uhr,
b) in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16.00 Uhr

zu reinigen.

Ein sauberes Stadtbild ist im Interesse aller Menschen in Gelnhausen. Dafür Sorge zu tragen, ist die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger.