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Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten beinhalten die Bodenrichtwerte nur den Wert, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, beispielsweise
- Wohnbauflächen,
- gemischte Bauflächen,
- gewerbliche Bauflächen,
- landwirtschaftliche Flächen.
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung mindestens alle zwei Jahre ermittelt und beschlossen.
Der Gutachterausschuss des Main-Kinzig-Kreises für Immobilienwerte hat entsprechend § 17 ff. der Hessischen Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) für das Stadtgebiet von Gelnhausen in seinen Sitzungen im Februar/März 2020 Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2020 ermittelt. Das Amt für Bodenmanagement Büdingen hat diese als Urheber zur Verfügung gestellt.
Im Internet können die Bodenrichtwerte auf der Seite der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation unter www.boris.hessen.de oder http://www.gutachterausschuss.hessen.de/ eingesehen werden.
Bitte beachten Sie:
Die Stadtverwaltung Gelnhausen ist nicht befugt, schriftliche Bodenrichtwertauskünfte zu erteilen.
Im Folgenden können die vom Gutachterausschuss des Main-Kinzig-Kreises ermittelten Bodenrichtwerte für Gelnhausen und die Stadtteile eingesehen werden. Bitte beachten Sie: Die pdf-Dateien sind geschützt.
Bodenrichtwerte Gelnhausen
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