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Verkehrsregelung anlässlich des Schelmenmarktes
Die L 3333 (Frankfurter Straße – Berliner Straße – Barbarossastraße) wird ab Freitag, 10.10.2025, 19.00 Uhr bis Sonntag, 12.10.2025, 21.00 Uhr für den Verkehr voll gesperrt. Die Zufahrt von Osten bis zum Parkhaus Stadtmitte ist gewährleistet.
Mit den Aufbauarbeiten wird in der Vorwoche des Schelmenmarktes begonnen. Es kann dadurch zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommen.
Die offizielle Absperrung erfolgt ab Mittwoch, 08. Oktober 2025, für den Bereich Im Ziegelhaus (L 2306), sofern die Verkehrsverhältnisse dies zulassen.
Für die Absperreinrichtungen durch Pfosten haben Polizei, Freiw. Feuerwehr, Rotes Kreuz und der städt. Betriebshof Schlüssel und können notfalls die Absperrungen für besondere Fälle öffnen.
Bereiche, die mit Z. 283 StVO (absolutes Haltverbot) versehen sind, müssen unbedingt freigehalten werden. Bei Zuwiderhandlungen werden die Kraftfahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt.
Die Stadtverwaltung bittet um Beachtung der Sperrungen und bittet für diese um Verständnis.
Parkmöglichkeiten sind im Parkhaus „Stadtmitte“ vorhanden und die Parkplätze im Bereich Schulen/Sportanlage/Hallenbad können genutzt werden.
In der Altstadt sind keine Parkmöglichkeiten vorhanden bzw. den Anwohnerinnen und Anwohnern vorbehalten.