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Rathaus | Standesamt
Neues Namensrecht
Beachten Sie bitte, dass das Gesetz grundsätzlich für Personenstandsfälle (zum Beispiel Geburt, Eheschließung) gilt, die sich ab dem 1. Mai 2025 ereignen. Eine Anpassung der bestehenden Familiennamen an das neue Recht ist jedoch in vielen Fällen ebenfalls vorgesehen. Zur Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung ist in der Regel die persönliche Vorsprache beim Standesamt erforderlich. Abhängig von den individuellen Verhältnissen ist ggf. die Zustimmung von weiteren Personen zu einer Namenserklärung erforderlich.
Der Bundesverband der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. stellt auf seiner Homepage einen Namenskonfigurator zur Verfügung, bei dem die verschiedenen Möglichkeiten des Namens konfiguriert werden können.
Gerne können sie uns bei weiteren Fragen zum neuen Namensrecht per E-Mail an standesamt@gelnhausen.de kontaktieren.