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Bekanntmachung 62/2025
Bauleitplanung Bruchweg Meerholz
Bauleitplanung Barbarossastadt Gelnhausen
Aufstellung Bebauungsplan „Am Bruchweg III, 2. Änderung, Stadtteil Meerholz
Hier: Änderung und Erweiterung mit Änderung Flächennutzungsplan im Parallelverfahren
1. Aufstellungsbeschluss Änderung des Flächennutzungsplans
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 5 HGO den Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Durch die Aufstellung der FNP-Änderung sollen die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Neuordnung als Sonderbaufläche gemäß § 1 (1) Nr. 4 BauNVO mit der Zweckbestimmung Sonderbaufläche Einzelhandel zugeführt werden.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück Gemarkung Meerholz, Flur 24,
Flst. 54, mit einer Fläche von 2.898 qm; der anliegende Lageplan mit den festgelegten Abgrenzungen ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.

© Stadt GN
2. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25.06.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 HGO die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Bruchweg III, 2. Änderung und Erweiterung“ beschlossen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die bisher unbeplanten Flächen als „Sonstiges Sondergebiet Einzelhandel“ durch rechtsverbindliche Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch einer städtebaulichen Ordnung zugeführt werden.
Der anliegende Lageplan mit den festgelegten Abgrenzungen ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.

Gelnhausen, 15. Juli 2025 Der Magistrat
der Barbarossastadt Gelnhausen
gez. Christian Litzinger, Bürgermeister