BEKANNTMACHUNG 72/2025

Feuerwehrgebührenordnung

GEBÜHRENORDNUNG ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG

FREIWILLIGE FEUERWEHR DER BARBAROSSASTADT GELNHAUSEN

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBI. I S.142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBI. 2025, Nr. 24) in Verbindung mit § 3 der Feuerwehrgebührensatzung hat die Stadtverordneten-versammlung der Barbarossastadt Gelnhausen in ihrer Sitzung am 27.08.2025 folgende Gebührenordnung beschlossen:


§ 1 Gebührenverzeichnis

Nr.

Beschreibung

Gebühr je Viertelstunde

Gebühr je Stunde

 

1. Personalgebühren

1.1

Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft

9,00 €

36,00 €

 

Dauert ein Einsatz ohne Unterbrechung länger als vier Stunden, so sind die Auslagen für die Verpflegung der eingesetzten Feuerwehrangehörigen zu erstatten

 

1.2

Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft (kommerzielle Veranstaltung

9,00 €

36,00 €

1.3

Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft (nicht kommerzielle Veranstaltung)

5,70 €

22,80 €

 

Die Kosten für den Einsatz von Fahrzeugen bei Brandsicherheits-diensten, die keine kommerzielle Veranstaltung sind, werden von der Stadt Gelnhausen getragen

 

1.4

Stellung von Brandsicherheitsdiensten in Sonderfällen (z.B. kurzfristige Bereitstellung)

18,00 €

72,00 €

1.5

Werkstattarbeiten

9,00 €

36,00 €

 

2. Fahrzeuggebühren

2.1

Fahrzeugklasse 1

 

 

2.1.1

Personenkraftwagen (Pick-Up)

21,00 €

84,00 €

2.1.2

Einsatzleitwagen (ELW 1)

56,00 €

224,00 €

2.1.3

Kommandowagen (KdoW)
(Stadtbrandinspektion; Einsatzleiter v. Dienst)

27,50 €

110,00 €

2.1.4

Mannschaftstransportwagen (MTW)

25,50 €

102,00 €

2.2

Fahrzeugklasse 2

 

 

2.2.1

Kleinlastkraftwagen (KLKW)

33,00 €

132,00 €

2.2.2

Wechselladerfahrzeug (WL)

34,50 €

138,00 €

2.2.3

Gerätewagen Logistik (GW-L)

40,00 €

160,00 €

2.2.4

Rüstwagen (RW)

48,00 €

192,00 €

2.3

Fahrzeugklasse 3

 

 

2.3.1

Löschgruppenfahrzeug 10 (LF10)

69,00 €

276,00 €

2.3.2

Löschgruppenfahrzeug 10/6 (LF10/6)

69,00 €

276,00 €

2.3.3

Löschgruppenfahrzeug 10/6 Katastrophenschutz (LF10/6 KatS)

69,00 €

276,00 €

2.3.4

Vorauslöschfahrzeug 16/16 (VLF16/16)

56,00 €

224,00 €

2.3.5

Mittleres Löschgruppenfahrzeug (MLF)

63,00 €

252,00 €

2.4

Fahrzeugklasse 4

 

 

2.4.1

Löschgruppenfahrzeug 16/12 (LF16/12)

85,00 €

340,00 €

2.4.2

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20/16 (HLF20/16)

130,00 €

520,00 €

2.4.3

Löschgruppenfahrzeug 20/16 (LF20/16)

112,00 €

448,00 €

2.4.4

Pulvertanklöschfahrzeug 4000 (PTLF4000)

104,00 €

416,00 €

2.4.5

Einsatzleitwagen 2 Main-Kinzig-Kreis (ELW 2 MKK)

80,00 €

320,00 €

Nr.

Beschreibung

Gebühr je Viertelstunde

Gebühr je Stunde

 

2.5

Fahrzeugklasse 5

 

 

2.5.1

Teleskopgelenkmast (TGM)

130,00 €

520,00 €

2.6

Weitere Fahrzeugausrüstungen

 

 

2.6.1

Abrollbehälter Mulde

17,00 €

68,00 €

2.6.2

Abrollbehälter Wasser

19,00 €

76,00 €

2.6.3

Abrollbehälter Logistik

23,00 €

92,00 €

2.6.4

Abrollbehälter Umwelt

28,00 €

112,00 €

2.6.5

Abrollbehälter Großschaden

17,00 €

68,00 €

2.6.6

Abrollbehälter Betreuung

23,00 €

92,00 €

2.6.7

Abrollbehälter mit feuerwehrtechnischer Beladung

40,00 €

160,00 €

2.7

Boot

 

 

2.7.1

Mehrzweckboot mit Anhänger

35,00 €

140,00 €

2.8

Anhänger

 

 

2.8.1

Verkehrssicherungsanhänger (VSA)

16,00 €

64,00 €

 

3. Einsatzbedingte Prüfung und Reinigung

3.1

Prüfen, Waschen und Trocknen von Schläuchen (je Schlauch)

12,00 € pro Stück

3.2

Schlauchreparatur

Die Abrechnung erfolgt nach zeitlichem Aufwand des eingesetzten Personals

 

4. Kosten für den Einsatz von Fremdpersonal und -gerät, Ölbinde-, Säurebinde- und Schaummitteln, Entsorgung und Auslagen

4.1

Für die entstehenden Aufwendungen, wie für den Einsatz von Personal oder Gerätschaften von Dritten, werden die der Barbarossastadt Gelnhausen in Rechnung gestellten Kosten nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 der Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Barbarossastadt Gelnhausen in Rechnung gestellt.

 

5. Gebühren für ausgelöste Brandmeldeanlagen

5.1

Fehlalarm „Brandmeldeanlage“ (BMA), die z. B. infolge technischer Störungen beim Alarmierenden verursacht wurden

1.000,00 €

(pauschal je Fehlalarm)

 

6. missbräuchliche Alarmierung

6.1

Die Gebühren für eine missbräuchliche Alarmierung im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 5 der Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Barbarossastadt Gelnhausen werden nach Art und Zahl der ausgerückten Fahrzeuge sowie nach Zeit-, Material- und Personalaufwand gemäß des Gebührenverzeichnisses in Rechnung gestellt

 

7. besondere Leistungen

7.1

Für besondere, in der Gebührensatzung nicht aufgeführte Leistungen, werden die Gebühren entsprechend der Zahl und Art der ausgerückten Fahrzeuge sowie dem tatsächlichen Zeit-, Material- und Personalaufwand gemäß dem Gebührenverzeichnis in Rechnung gestellt

 

§ 2 Inkrafttreten

Die Neufassung der Gebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzt die vorherige Gebührenordnung vom 17.12.2015.

Ausfertigungsvermerk

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Gebührenordnung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Gelnhausen, den 28.08.2025
Der Magistrat der Barbarossastadt Gelnhausen, Bürgermeister Christian Litzinger