Bekanntmachung 118/2025

Wo Feuerwerk verboten ist

Abbrennen von Feuerwerk

Altstadt- und Dorfkernbereiche

Die Ordnungsbehörde der Barbarossastadt Gelnhausen weist darauf hin, dass aufgrund der Ergänzung in § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Fachwerkhäuser) verboten ist.

Die Stadt Gelnhausen legt gem. § 24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz einen Mindestabstand von 200 Metern zu diesen Gebäuden fest, dass gilt sowohl für die Kernstadt als auch für die Stadtteile, in denen Fachwerkhäuser stehen.

Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass es ebenfalls landesweit verboten ist, Himmelslaternen -Lampions mit einer Flamme- aufsteigen zu lassen.

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und appellieren an die Vernunft jeden einzelnen Bürgers.

Gelnhausen, 17.12.2025                                     

 

Der Bürgermeister

der Barbarossastadt Gelnhausen

-örtliche Ordnungsbehörde-

i. A. Schmucker