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Bekanntmachung 118/2025
Wo Feuerwerk verboten ist
Abbrennen von Feuerwerk
Altstadt- und Dorfkernbereiche
Die Ordnungsbehörde der Barbarossastadt Gelnhausen weist darauf hin, dass aufgrund der Ergänzung in § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (Fachwerkhäuser) verboten ist.
Die Stadt Gelnhausen legt gem. § 24 Abs. 2 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz einen Mindestabstand von 200 Metern zu diesen Gebäuden fest, dass gilt sowohl für die Kernstadt als auch für die Stadtteile, in denen Fachwerkhäuser stehen.
Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass es ebenfalls landesweit verboten ist, Himmelslaternen -Lampions mit einer Flamme- aufsteigen zu lassen.
Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen und appellieren an die Vernunft jeden einzelnen Bürgers.
Gelnhausen, 17.12.2025
Der Bürgermeister
der Barbarossastadt Gelnhausen
-örtliche Ordnungsbehörde-
i. A. Schmucker
