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Bekanntmachung 45/2025
Genehmigung des Haushalts 2025
DER MAGISTRAT DER BARBAROSSASTADT GELNHAUSEN
Öffentliche Bekanntmachung Nr. 45 / 2025
Haushaltssatzung der Barbarossastadt Gelnhausen für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der §§ 94 ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Stadtverordnetenversammlung am
12.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 69.243.150 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 75.239.300 EUR
mit einem Saldo von -5.996.150 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0 EUR
mit einem Saldo von 0 EUR
mit einem Fehlbedarf von -5.996.150 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf -3.099.200 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.542.800 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 10.501.750 EUR
mit einem Saldo von -8.958.950 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 9.024.250 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 3.129.350 EUR
mit einem Saldo von 5.894.900 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -6.163.250 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 9.024.250 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2025 zur Leistung
von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 9.000.000 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 385 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 509 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425 v.H.
Die Festlegung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2025 erfolgte durch eine Hebesatzsatzung. Die Angaben in der Haushaltssatzung haben lediglich eine nachrichtliche Bedeutung.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
§ 7
Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans am 12.02.2025 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 100 HGO gelten bis zu einer Summe von 30.000 € als unerheblich. In diesen Fällen wird der Magistrat ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen. Er hat der Stadtverordnetenversammlung davon alsbald Kenntnis zu geben.
Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets im Ergebnishaushalt dürfen nach § 19 Abs. 2 GemHVO für zahlungswirksame Mehraufwendungen innerhalb eines Budgets im Ergebnishaushalt verwendet werden. Gem. § 19 Abs. 4 GemHVO gilt dies entsprechend auch für Ein- und Auszahlungen.
Gelnhausen, den 05.03.2025 Christian Litzinger
(Bürgermeister)
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich gemäß der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 in der aktuell gültigen Fassung der Stadt Gelnhausen die Genehmigung
1. für die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt in der Planung gemäß § 97a Nr. 1 HGO i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO.
2. zur Aufnahme des in § 3 der Haushaltssatzung der Stadt Gelnhausen für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von bis zu
9.000.000 €
(in Worten: Neun Millionen Euro)
gemäß § 97a Nr. 3 HGO i.V.m. § 102 Abs. 4 HGO
3. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Stadt Gelnhausen für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Gesamtbetrags an Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von
9.024.250 €
(in Worten: Neun Millionen Vierundzwanzigtausendzweihundertfünfzig Euro)
gemäß § 97a Nr. 4 i.V.m. § 103 Abs. 2 HGO
4. zur Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung der Stadt Gelnhausen für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Höchstbetrags der Liquiditätskredite in Höhe von bis zu
3.000.000,00 €
(in Worten: Drei Millionen Euro)
gemäß § 97a Nr. 5 HGO i.V.m. § 105 Abs. 2 HGO.
Gelnhausen, den 12.05.2025
Main-Kinzig-Kreis
-Der Landrat-
Im Auftrag, gez. Dill (Verwaltungsrat)
Der Haushaltsplan ist gemäß § 97 Abs. 4 HGO bis zum Ende seiner Gültigkeit im Internet auf der Homepage der Stadt (www.gelnhausen.de) unter Rathaus & Politik > Bürgerservice & Satzungen > Satzungen & Haushalt veröffentlicht.
Gelnhausen, den 13.05.2025
gez. Christian Litzinger, Bürgermeister